Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen befasst sich mit Wohnraumförderung in Baden-Württemberg

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. Mai 2025, über eine ganze Reihe an Anträgen zum Thema Wohnraumförderung beraten. Der Ausschuss befasst sich regelmäßig mit der Frage, wie neuer und bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, sagte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab. 

Nach Angaben der Vorsitzenden beriet der Ausschuss auf Antrag der SPD zwei Anträge zur Vergabe der Mittel in der Eigentumsförderung bzw. der Wohnraumförderung. Im Fall der Eigentumsförderung hätten die Antragsteller argumentiert, dass die Fördersummen, die im Rahmen der Wohnraumförderung in Baden-Württemberg gewährt werden können, im Durchschnitt als sehr hoch zu bewerten seien. Laut Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen hätten die im Jahr 2024 in der Eigentumsförderung erteilten Förderzusagen sowie die Subventionsmittel, die aus diesen Bewilligungen im Haushaltsjahr 2024 zur Auszahlung kamen, zum Stichtag 19. März 2025 folgenden Umfang gehabt: Bewilligungen mit einem Subventionsvolumen von 133,39 Millionen Euro für 1.174 Wohneinheiten sowie Auszahlungen hierzu von 81,22 Millionen Euro für 865 Wohneinheiten.

Im Fall der Wohnraumförderung hätten die Antragsteller erklärt, dass Wohnen die „soziale Frage unserer Zeit“ sei, doch die Mittel zur Wohnraumförderung knapp seien. Die Antragsteller hätten sich daher einen Überblick darüber verschaffen wollen, wie die Mittel dazu von der Landesregierung vergeben werden, wie sie sich auf verschiedene Bau- und Wohnformen, Bauträger sowie räumlich verteilen und wie sozial geförderter Wohnraum dabei berücksichtigt wird, berichtete Christiane Staab.

Das Ministerium habe dem Ausschuss Zahlen zu den im Jahr 2024 erteilten Förderzusagen vorgelegt, die zum Stichtag 19. März 2025 folgenden Umfang gehabt hätten: Mietwohnraumförderung mit 567 Vorgängen und einem bewilligten Subventionsvolumen von 471,36 Mio. Euro für 3.396 Wohneinheiten, Eigentumsförderung mit 2.313 Vorgängen mit einem bewilligten Subventionsvolumen von 133,39 Mio. Euro für 1.174 Wohneinheiten, Sonstige mit 190 Vorgängen und einem bewilligten Subventionsvolumen von 6,32 Mio. Euro für 2.573 Wohneinheiten und „Junges Wohnen“ mit neun Vorgängen und einem bewilligten Subventionsvolumen von 72,55 Mio. Euro für 1.319 Wohneinheiten.

Gegenstand des Programms „Wohnungsbau BW“ sei die Förderung von (sozial gebundenen) Wohneinheiten, unabhängig von der Art des geförderten Objekts. Deshalb würden in der Landeswohnraumförderung lediglich die geförderten Wohneinheiten mit der jeweiligen (geförderten) Wohnfläche erfasst. Alle weiteren objektbezogenen Angaben wie zum Beispiel Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus seien für die Förderung grundsätzlich nicht relevant.

Auf Antrag der CDU-Fraktion beriet der Ausschuss über den Antrag „Mehr Geld für die Wohnraumförderung – Möglichkeiten zur Vereinfachung des Antragsverfahrens“. Die Antragsteller hätten erklärt, dass mehr bezahlbarer Wohnraum eine wichtige Grundlage für die soziale Stabilität in unserem Land sei. Deswegen erhöhe die Landesregierung die Wohnraumförderung in den Jahren 2025/2026 auf den Rekordbetrag von 1,5 Milliarden Euro. Die Ko-Finanzierung des Landes für die Wohnraumförderung steige von bisher 35 Prozent auf künftig 60 Prozent der Bundesmittel.

Auf Antrag der SPD-Fraktion befasste sich der Ausschuss mit dem aktuellen Stand des Programms „Junges Wohnen“. Dieses habe das Ziel, jungen Menschen, insbesondere Azubis und Studierenden, einen besseren Zugang zum Wohnungsmarkt zu verschaffen. Der Bund stelle den Ländern seit dem Jahr 2023 auf der Grundlage jährlich abzuschließender Verwaltungsvereinbarungen jeweils insgesamt 500 Millionen Euro an Finanzhilfen zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel des Bundes erfolge nach dem Königsteiner Schlüssel, wonach Baden-Württemberg ein Betrag in Höhe von 65,2 Millionen Euro zugewiesen worden sei. Im Mittelpunkt der Debatte im Ausschuss habe unter anderem die Frage nach einer möglichen Verdoppelung der Mittel für des Förderprogramm gestanden – so wie es im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung festgelegt sei. Ministerin Razavi habe darauf hingewiesen, dass die Regierung erst seit wenigen Tagen im Amt sei. Außerdem müsse erst einmal ein neuer Bundeshaushalt aufgestellt werden.

Weitere Themen in der Sitzung waren eine Mitteilung der Landesregierung über das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis 2025 sowie Anträge der FDP/DVP-Fraktion zu den Themen Potenziale des „Hamburg-Standards“ für den Wohnungsbau in Baden-Württemberg, Steuervorteil statt Mitpreisbremse – Durchdachter Vorschlag oder Wahlkampfente?, Weitergabe von Eigentümerdaten und Versuche zur Umgehung der Teilregionalpläne Windenergie, Chaos und Rechtsunsicherheit durch Gemeindeöffnungsklausel – Wie reagiert die Landesregierung?