Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen beschließt Änderung des Vermessungsgesetzes

Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 5. November 2025, beschlossen, dem Landtagsplenum zu empfehlen, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Vermessungsgesetzes für Baden-Württemberg zuzustimmen. Das sagte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab. Zudem beriet der Ausschuss über Anträge der Fraktionen u.a. zum Landesentwicklungsplan. 

Staab zufolge soll mit dem Gesetzentwurf das Vermessungsgesetz für Baden-Württemberg an EU- und bundesrechtliche Vorgaben hinsichtlich Open Data angepasst werden. Des Weiteren sollen bereits bestehende Regelungen weiterentwickelt und für die Zukunft ertüchtigt werden. Außerdem seien Maßnahmen vorgesehen, die die Funktionsfähigkeit der unteren Vermessungsbehörden erhalten und die Fachaufsicht stärken sowie Bürokratie abbauen. Damit solle das Vermessungsgesetz digitalfähig gemacht und für die Anforderungen in der Zukunft optimiert werden.

In der Sitzung stimmte der Ausschuss einem Änderungsantrag der Fraktionen Grüne und CDU zu, der Anpassungen an der Gesetzesvorlage vorsieht. Mit der Änderung werde bereits im Gesetzestext hervorgehoben, dass die geplante geringfügige Erweiterung des Tätigkeitsfeldes der unteren Vermessungsbehörden dem Zweck entsprechend zu beschränken und die Einhaltung dieser Beschränkung von der Fachaufsicht umfasst sei. Eine Regelung des konkreten Verfahrens im Gesetzestext trage laut Antragstellern zudem dazu bei, den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren die erforderliche Planungssicherheit zu erhalten, berichtete Christiane Staab. Bei der öffentlichen Anhörung in der vorherigen Ausschusssitzung hätten Sachverständige die geplante Änderung des Paragrafen 8 kritisiert, der die Verteilung der Aufgaben zwischen den unteren Vermessungsbehörden - das sind die Landratsämter und Stadtmessungsämter - und den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren regelt. Abgeordnete der Regierungsfraktionen und die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen hätten erklärt, dass der Änderungsantrag nun ein guter Interessenausgleich zwischen den beiden Seiten darstelle. Die FDP/DVP-Fraktion habe begrüßt, dass die Anregungen aus der Anhörung in den Änderungsantrag eingeflossen seien.

Einen Änderungsantrag der Fraktion FDP/DVP lehnte der Ausschuss laut Christiane Staab ab. Die Fraktion habe ihre geforderte Änderung damit begründet, dass kein zwingender Grund für die beabsichtigte Neuverteilung der Vermessungsaufgaben bestehe. Die Befürchtung, dies sei zur Erhaltung der Fachkompetenz oder zur Nachwuchsförderung bei den unteren Vermessungsbehörden nötig, sei unbegründet. Wie die Anhörung des Ausschusses zum Vermessungsgesetz belegt habe, hätten diese Behörden bereits jetzt genügend Gelegenheiten, sich an komplexen Liegenschaftsvermessungen zu qualifizieren. Die Landesregierung schaffe daher unnötigerweise eine direkte Konkurrenzsituation mit den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, was die wirtschaftliche Grundlage zahlreicher Vermessungsbüros gefährde.

Im Anschluss befasste sich der Ausschuss nach Angaben der Vorsitzenden auf Antrag der SPD-Fraktion zudem mit dem Thema „Bearbeitungspraxis in der L-Bank“. Hier sei es vor allem um die aus dem aktuellen Antragsüberhang resultierende lange Wartezeit zwischen Antrag und Auszahlung der Mittel für Wohnraumförderung gegangen. In dem Zusammenhang seien auch Fragen nach einer effektiven und effizienten Organisation der Bearbeitungspraxis in der L-Bank thematisiert worden. Auf Antrag der Fraktion FDP/DVP habe das Gremium schließlich noch über den Antrag „Verschläft die Landesregierung den Landesentwicklungsplan?“ beraten. Hier sei es insbesondere um die Frage gegangen, aus welchen Gründen der ursprünglich für Anfang 2025 angekündigte erste Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans bislang noch nicht vorgelegt worden sei und wie der aktuelle Zeitplan für die Neuaufstellung bzw. Fortschreibung des Landesentwicklungsplans angesichts der Verzögerung aussehe.

Die Landesregierung habe erklärt, dass für die Erstellung des neuen Landesentwicklungsplans umfangreiche Vorarbeiten notwendig gewesen seien, da die Arbeiten am bestehenden Plan nunmehr über 20 Jahre zurücklägen und es sich um eine grundlegende Neuaufstellung handele. Nach der Erhebung der notwendigen Fachgrundlagen seit 2022 und Ableitung eines Eckpunktepapiers in 2023 habe im Jahr 2024 eine breit und transparent angelegte vorgezogene Beteiligung von Öffentlichkeit, Fachkreisen, Ressorts und Kommunen durchgeführt werden können. Auf dieser Basis sei 2025 ein Referentenentwurf zum neuen LEP entwickelt worden, der sich aktuell in der Abstimmung zwischen den Ressorts befinde. Nach Abschluss der Ressortabstimmung werde das förmliche Aufstellungsverfahren eingeleitet. Dabei hätten der Landtag, die verschiedenen Akteurinnen und Akteure sowie die Öffentlichkeit die Möglichkeit, ihre Meinungen und Anregungen förmlich einzubringen, fasste die Ausschussvorsitzende zusammen.