Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen empfiehlt Zustimmung zu zwei Gesetzen rund ums Bauen

Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. Januar 2026, unter anderem mit zwei Gesetzentwürfen rund um das Thema Bauen befasst. Das Gremium stimmte jeweils mehrheitlich dafür, dem Plenum zu empfehlen, dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bauberufsrechts und dem Gesetzentwurf zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr (BwBauFöG) zuzustimmen. Das teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab, mit. 

Der Ausschussvorsitzenden zufolge beriet der Ausschuss zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Bauberufsrechts. Das Gesetz solle der Modernisierung und Fortschreibung des Bauberufsrechts dienen, konkret des Architektengesetzes, des Ingenieurkammergesetzes, des Ingenieurgesetzes und der Architekteneintragungsverordnung. Insbesondere sollen bundesrechtlich geschaffene Möglichkeiten genutzt, bundes- und europarechtliche Vorgaben umgesetzt und weitere Aktualisierungen vorgenommen werden. Ein Schwerpunkt sei, Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieuren weitere Gesellschaftsformen zu eröffnen und den interdisziplinären Zusammenschluss zu fördern. Ein weiterer Schwerpunkt sei, dass bei Architektinnen und Architekten beziehungsweise bei Stadtplanerinnen und Stadtplanern nicht mehr zwischen einzelnen Tätigkeitsarten (frei, angestellt, beamtet, baugewerblich) unterschieden werde.

Der Ausschuss stimmt Christiane Staab zufolge dem Gesetzesvorhaben mehrheitlich zu. Zudem habe das Gremium für einen Änderungsantrag der Fraktionen Grüne und CDU votiert, der sich unter anderem mit der Verfahrensfreiheit von technischen Nebenanlagen bei der regenerativen Energieerzeugung befasse. Demnach sei die Verfahrensfreiheit von Solarenergieanlagen im Zuge des Gesetzes für das schnellere Bauen vollständig ausgeweitet worden. Nicht von der Verfahrensfreiheit umfasst seien bislang Einfriedungen sowie technische Nebenanlagen, die nicht zwingend für den Betrieb der Solarenergieanlage erforderlich seien. Mit der beschlossenen Änderung werde die Verfahrensfreiheit auch auf diese Anlagenbestandteile ausgeweitet, darunter alle zugehörigen Einfriedungen zum Schutz der Anlage, sämtliche technische Nebenanlagen wie Messanlagen, Wechselrichterstationen, Transformatorstationen, Batteriespeicher, Anlagen zur Wasserstofferzeugung, thermische Energiespeicher, Wärmeübertragung und -verteilungsanlagen sowie deren Fundamente und Kabel- und Leitungstrassen, fasste Christiane Staab die Beschlüsse zusammen.

Der Vorsitzenden zufolge beriet der Ausschuss zudem über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr. Der Gesetzesentwurf werde damit begründet, dass es vor dem Hintergrund steigender Gefahren für die Sicherheit in Europa durch eine zunehmende militärische Bedrohung durch Russland und die mit ihm verbündeten Staaten notwendig sei, die Verteidigungsfähigkeit zu erhöhen. Um schnell und flexibel die hierfür notwendigen Bauvorhaben umsetzen zu können, solle die Bundeswehr bei Bauvorhaben nicht an die Vorgaben des Landesrechts gebunden sein.

Die gesetzliche Regelung befreie daher Bauvorhaben der Bundeswehr, die der Landesverteidigung dienten, von der Einhaltung sämtlicher Vorschriften des Landes, zum Beispiel des Bauordnungsrechts, des Denkmalsrechts, des Straßenrechts, des Wasserrechts oder des Naturschutzrechts. Höherrangiges Recht insbesondere des Bundes oder der Europäischen Union blieben von der Regelung unberührt. Der Ausschuss habe dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt. Neun Änderungsanträge der Fraktion FDP/DVP habe der Ausschuss abgelehnt. Die Fraktion habe gefordert, dass die Ausnahmeregelungen auch auf andere wichtige Bereiche angewandt würden wie etwa bei der Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Rettungswachen, Schulen, Kindertagesstätten, Feuerwehrwachen, Katastrophenschutz-Liegenschaften oder Bauvorhaben von Unternehmen der wehrrelevanten Industrie. Ministerin Nicole Razavi (CDU) habe erklärt, die Bundeswehr sei ein besonderer Akteur mit Alleinstellungsmerkmal. Der Gesetzentwurf konzentriere sich daher auf die Bedürfnisse der Bundeswehr, um hier schnelle Handlungsfähigkeit zu ermöglichen.

Weitere Themen waren laut Staab in der Sitzung eine Mitteilung der Landesregierung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2026, eine weitere Mitteilung zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg sowie Anträge der Fraktion FDP/DVP zu den Themen „Verschläft die Landesregierung den Landesentwicklungsplan?“ und „Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land“. Auf Antrag der Fraktion SPD habe der Ausschuss zudem über das Thema „Sachstand Anwendungserlass Vermessungsgesetz“ beraten.