Ausschuss für Landesentwicklung Wohnen empfiehlt Zustimmung zum Gesetz für das schnelle Bauen
Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen empfiehlt dem Landtagsplenum, dem Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz für das schnelle Bauen“ zuzustimmen. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Gremium in seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Februar 2025. Zuvor hörte der Ausschuss in einer öffentlichen Anhörung Sachverständige unter anderem von kommunalen Landesverbänden sowie der Bau- und Immobilienwirtschaft an. Das teilte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab, mit.
Staab zufolge sieht das Gesetz zahlreiche Änderungen vor, die das Bauen schneller, unbürokratischer und auch kostengünstiger machen sollen. Zur Optimierung und Beschleunigung baurechtlicher Verfahren soll es künftig die Regelung einer Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren und die Erstreckung des vereinfachten Verfahrens auf alle Bauvorhaben, mit Ausnahme der Sonderbauten, geben. Zugleich solle die Liste verfahrensfreier Bauvorhaben ausgeweitet und die bestehenden Regelungen zur Typenprüfung um die umfassenderen Regelungen der Typengenehmigung ergänzt werden. Mit der Abschaffung des baurechtlichen Widerspruchsverfahrens solle darüber hinaus für schnellere Verfahren und bessere Planungssicherheit gesorgt werden.
Zudem verfolgten die Änderungen den Abbau baulicher Standards. Dazu würden Inhalt und Reichweite des Bestandsschutzes klarer geregelt und das Bauen im Bestand vereinfacht. Zudem würden die Kinderspielplatzverpflichtung neugestaltet sowie die Abstandsflächen- und Brandschutzregelungen vereinfacht. Für den Ausbau erneuerbarer Energien sehen die Änderungen eine umfassendere Verfahrensfreiheit der Ladeinfrastruktur vor, die sich auch auf Neben- und Bestandsanlagen bezieht. Die Nutzung erneuerbarer Energien solle in Bezug auf örtliche Bauvorschriften besser geschützt werden.
Nach Angaben der Vorsitzenden hat sich der Ausschuss in einer öffentlichen Abhörung, die auch per Livestream übertragen wurde, über die Einschätzung von Expertinnen und Experten zu dem Gesetzesvorhaben informiert. Als Sachverständige waren geladen: Jürgen Odszuck (Erster Bürgermeister der Stadt Heidelberg und Mitglied des Bauausschusses des Städtetags), Luisa Pauge (Dezernentin Gemeindetag Baden- Württemberg, auch als Vertreterin des Landkreistags), Davina Übelacker (Geschäftsführerin der Ingenieurkammer Baden-Württemberg), Thomas Möller (Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e. V.), Rolf Gaßmann (Landesvorsitzender des Deutschen Mieterbundes Baden-Württemberg), Gerald Lipka (Geschäftsführer des Landesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg), Michael Roth (Referent für Wohnungspolitik beim vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.) und Markus Müller (Präsident der Architektenkammer Baden-Württemberg).
Die Sachverständen hätten in der Anhörung auf die dramatische Situation beim Wohnungsbau hingewiesen. So würden in Baden-Württemberg von 2022 bis 2030 alleine 206.000 neue Sozialwohnungen benötigt. Von 2022 bis 2024 seien jedoch nur 7.700 Wohnungen neu errichtet worden. Die Experten seien sich einig gewesen, dass schnelle Fortschritte beim Wohnungsbau nur gelingen, wenn Prozesse optimiert, Verfahren beschleunigt, Baustandards reduziert und Baukosten gesenkt werden. Die Referentinnen und Referenten hätten den Gesetzentwurf überwiegend positiv gewertet und viele Inhalte als richtige, erforderliche und mutige Schritte begrüßt, um das Bauen zu erleichtern und zu beschleunigen. Als besonders positiv seien die Einführung der Genehmigungsfiktion, die Abschaffung des baurechtlichen Widerspruchsverfahrens, die Typengenehmigung und die Verkürzung der Nachbarbeteiligung genannt worden.
Zugleich hätten einzelne Referenten allerdings auch Kritik in Teilen des Gesetzentwurfs geäußert, weil dieser in der aktuellen Fassung nicht die erforderliche Entlastung bringe, zum Beispiel im Bereich Brandschutz oder Stellplätze. So habe ein Referent ausgeführt, dass der Entwurf zwar solide sei, allerdings nicht als Gamechanger beim Wohnungsbau gesehen werde. Teilweise hätten die Sachverständen in einzelnen Bereichen Verbesserungsvorschläge eingebracht.
In der anschließenden nicht öffentlichen Beratung hätten die Fraktionen laut Staab von einer guten Anhörung gesprochen, die wichtige Rückmeldungen gegeben habe. Die Fraktionen Grüne und CDU hätten erklärt, die Anhörung habe gezeigt, dass der Entwurf insgesamt gut ankomme. Allerdings sei die LBO-Novelle sicher nicht abschließend und könne immer angepasst und weiterentwickelt werden. Die SPD-Fraktion habe erläutert, sie begrüße jede Form von Beschleunigung beim Bauen. Nach der Reform müsse aber direkt an weiteren Verbesserungen gearbeitet werden. Die FDP/DVP-Fraktion habe erklärt, die Anhörung habe deutlich gezeigt, dass die Reform gute Punkte enthalte. Allerdings wünsche sich die Fraktion deutlich mehr im Bereich Neubau zur Lösung des Wohnungsproblems. Nur Umnutzung und Sanierung reiche nicht aus. Ministerin Nicole Razavi (CDU) habe ausgeführt, dass die Experten unisono der Meinung seien, dass durch die LBO-Reform wirklich etwas erreicht werde. In der Anhörung habe sie nichts gehört, was das Land in der LBO noch tun könne, um den Neubau anzukurbeln.
Der Ausschuss habe dem Gesetzesentwurf einstimmig mit drei Enthaltungen zugestimmt. Drei Änderungsanträge sowie zwei Entschließungsanträge der Fraktion FDP/DVP habe der Ausschuss abgelehnt, berichtete Staab. Die zweite Beratung ist in der Plenarsitzung am 13. März 2025 vorgesehen.
Darüber hinaus beriet der Ausschuss über den Gesetzesentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. Auch in diesem Fall habe das Gremium dafür gestimmt, dem Plenum zu empfehlen, dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zuzustimmen.