Ausschuss für Wohnen berät mehrere Anträge rund um Bauen und Landesentwicklung

Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. Februar 2024, über eine ganze Reihe an Anträgen rund um die Themen Bauen, Wohnen und Landesentwicklung beraten. „In der Sitzung wurde die ganze Bandbreite an Themen deutlich, mit der sich der Ausschuss mit Blick auf die wohnliche, bauliche und räumliche Entwicklung des Landes befasst“, sagte die Vorsitzende Christiane Staab (CDU). Ein zentrales Thema im Ausschuss war die Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans, die derzeit in Arbeit ist. Weitere Themen waren etwa die Förderung neuer Technologien im Wohnungsbau, das „Virtuelle Bauamt“ und das Wohnraumförderprogramm 2024. 

Der aktuelle Stand bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans (LEP) wurde auf Antrag der CDU auf die Tagesordnung gesetzt. Ein zentraler Aspekt für die Neuaufstellung sei die Evaluation des derzeit gültigen LEP aus dem Jahr 2002, da dieser noch nie evaluiert worden sei. Nach aktuellem Stand der Evaluation müsse der LEP angesichts zahlreicher Entwicklungen und Veränderungen in den letzten 20 Jahren unter anderem im Hinblick auf Auswirkungen der Digitalisierung bzw. einer zunehmend vernetzten Gesellschaft, Anpassung an den Klimawandel und Schutz der Biodiversität überarbeitet und ergänzt werden. Darüber hinaus sehe die Landesregierung Anpassungsbedarf bei den Themen Unternehmensneuansiedlungen, Standorterweiterungen und Transformation der Wirtschaft, insbesondere zur Klimaneutralität sowie Berücksichtigung des Klimaschutzes, vor allem der Energiewende und der Mobilität der Zukunft, berichtete die Ausschussvorsitzende.

Ein zentrales Element bei der Novelle des LEP sei die Bürgerbeteiligung. Nach Auskunft von Ministerin Nicole Razavi (CDU) habe das Ministerium ein breit angelegtes Verfahren zur frühzeitigen und vorgezogenen Beteiligung aller Interessierten – noch vor dem förmlichen Anhörungsverfahren zum fertigen Planentwurf – aufgesetzt. Dieser Beteiligungsprozess gehe deutlich über das hinaus, was die gesetzlichen Vorgaben zum Verfahren vorsehen. Zum Einsatz kämen ganz unterschiedliche Beteiligungsformate wie etwa Bürgerdialoge in den vier Regierungsbezirken, bei denen zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger über zentrale Fragen zum neuen LEP diskutierten. Am Ende des Bürgerbeteiligungsprozesses stehe die Übergabe von Empfehlungen an das Ministerium. In vier Regionaldialogen sollen zudem Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinden, Städten und Landkreisen, der Regierungspräsidien, der Regionalverbände, der kommunalen Landesverbände sowie Abgeordnete die Gelegenheit erhalten, sich aus erster Hand über die Arbeiten am neuen LEP zu informieren und Rückmeldungen hierzu zu geben. Die Regionaldialoge fänden bis März 2024 statt. Razavi habe die Beteiligung angesichts des enormen Umfangs als Marathonlauf bezeichnet, sagte Staab. 

Nach Angaben der Vorsitzenden befasste sich das Gremium auf Antrag der Fraktion FDP/DVP mit der technologieoffenen Förderung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. Konkret sei es um Innovationen im Betonbau gegangen, die die Einsparung von Emissionen und Ressourcen ermöglichen solle wie etwa die CO2-Speicherung von Beton oder die Verwendung von ressourcenschonendem Beton (R-Beton). Ziel solle sein, mit der richtigen Förderung die Bauwirtschaft zu entlasten und gleichzeitig zur Reduktion von Emissionen und damit zum Umwelt- und Klimaschutz beizutragen. Ein weiteres Thema, das auf Antrag der Fraktion FDP/DVP im Ausschuss beraten worden sei, sei das Scheitern des „Runden Tisches Wohnbau“ sowie den Gründen dafür gewesen.  

Auf Antrag der SPD-Fraktion diskutierte der Ausschuss über Flächenbesitzverhältnisse in Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt habe die Frage gestanden, wie sich die Besitzverhältnisse der Bodenflächen im Südwesten entwickelt hätten und sich aktuell darstellten. Nach Ansicht der Antragsteller seien diese Daten ein wichtiger Aspekt nachhaltiger Wohnungs-, Bau- und Mietenpolitik. Die Landesregierung habe mitgeteilt, dass ihr nur Daten zu den Besitzverhältnissen in den Geschäftsbereichen der Ministerien vorlägen. Die Besitzverhältnisse bei natürlichen und juristischen Personen seien nicht bekannt. Zudem sei es um die Frage nach der Zahl der Vermietungen gegangen. Laut Regierung seien für den Zeitraum 2021 in bislang 698.546 Fällen und damit in knapp 18 Prozent der durchgeführten Einkommensteuerfestsetzungen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt worden, so Staab. Ebenfalls auf Antrag der SPD-Fraktion habe der Ausschuss über das Wohnraumförderprogramm 2024 gesprochen.  

Auf Antrag der CDU-Fraktion beriet der Ausschuss über den aktuellen Stand und die künftigen Planungen beim „Virtuellen Bauamt“. Mit der Digitalisierung baurechtlicher Verfahren erfolgen alle Verfahrensschritte von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, die Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung digital. Mit Ausnahme von zwölf unteren Baurechtsbehörden (ein Landkreis und elf Städte) hätten sich dem „Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg“ alle Baurechtsbehörden angeschlossen. Die Pilotkommunen, die seit Mitte 2023 das Projekt erprobt haben, hätten keine Störungen gemeldet. Derzeit befänden sich 96 untere Baurechtsbehörden im sogenannten Silent-goLive. Hierbei würden Bauanträge in Echtumgebung gestellt und bearbeitet. Ziel sei es, dass 2024 alle Projektteilnehmer das „Virtuelle Bauamt“ nutzen könnten, sagte Christiane Staab.