Ausschuss für Wohnen berät über Umwandlung von Flächen zu Wohnraum und Fachkräftemangel bei Architekten
Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 24. Januar 2024, auf Antrag der Grünen-Fraktion mit der Frage befasst, wie bislang ungenutzte Flächen angepasst und als Wohnraum genutzt werden können. „Aufgrund er auch in den kommenden Jahren bestehenden Wohnraumknappheit ist es wichtig, dass sich der Ausschuss regelmäßig mit dem Thema befasst“, sagte die Ausschussvorsitzende Christiane Staab (CDU). Außerdem beriet das Gremium auf Antrag der Fraktion FDP/DVP über den Umgang der Architektenkammer mit dem Fachkräftemangel und der Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Nach Angaben der Vorsitzenden wollten die Antragsteller zum einen wissen, wie die Wohnsituation in Baden-Württemberg aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, die Situation an Bedarfsänderungen anzupassen. Dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zufolge sei die Wohnfläche in Baden-Württemberg zwischen 2012 (468 Mio. Quadratmeter) und 2018 (507 Mio. Quadratmeter) um rund 8 Prozent gestiegen. In den letzten zehn Jahren habe die rechnerisch durchschnittliche Haushaltsgröße von 2,15 Personen (2012) auf 2,10 Personen (2022) abgenommen. Die rechnerische durchschnittliche Wohnfläche je Einwohner in Baden-Württemberg sei von 46,1 Quadratmeter (2012) auf 46,7 Quadratmeter (2022) gestiegen.
Das Ministerium habe ausgeführt, dass die Wohnungsbedarfsprognose der Prognos AG den Wohnungsbaubedarf im Land auf 54.000 Wohneinheiten pro Jahr beziffere. Es sei davon auszugehen, dass weiterhin erheblicher Wohnungsbaubedarf bestehe. Auch Erfolge bei der Aktivierung bestehenden, jedoch nicht zu Wohnzwecken genutzten Raums hätten das bestehende Wohnungsdefizit nicht ausgeglichen. Das Ministerium habe eine ganze Reihe an Maßnahmen genannt, mit denen das Land die Schaffung von Wohnraum unterstütze. Dazu zählten etwa die Förderprogramme „Wohnungsbau BW 2022“ und „Wohnraum für Geflüchtete“, die Städtebauförderung sowie Programme und Projekte wie „Wohnen im Kulturdenkmal“, „Junges Wohnen“ und „Neues Wohnen“.
Die Umwandlung ungenutzter und leerstehender Büro- und Gewerbeflächen könne einen Beitrag zur Wohnraumversorgung leisten, habe das Ministerium mitgeteilt. Als entscheidende Vorteile einer Umnutzung werde angesehen, dass keine Baugruben- und Gründungskosten entstünden, ebenso sei mit keinen oder nur geringen Rohbaukosten zu rechnen. Demgegenüber könnten hohe Umbaukosten für die Erreichung energetischer Standards, für Brand- und Schallschutz sowie evtl. für Stellplätze entstehen. Zudem unterliege der Vermieter strengeren mietrechtlichen Regulierungen und die Rückumwandlung von Wohn- zu Büroraum sei wegen Zweckentfremdungsverordnungen kaum möglich. Neben der Wirtschaftlichkeit sei ein weiteres Haupthindernis die Qualität der Standorte, insbesondere der Belastung durch Verkehrslärm, fasste Staab die Ausführungen zusammen.
Auf Antrag der Fraktion FDP/DVP befasste sich der Ausschuss mit dem Fachkräftemangel bei Architekten und der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Nach Angaben der Vorsitzenden hätten die Antragsteller erklärt, dass sich der Fachkräftemangel insbesondere im Bausektor auswirke. Es fehlten nicht nur Facharbeiter und Ingenieure, sondern auch Architekten. Eine funktionelle Einwanderung in den Arbeitsmarkt für die Bauwirtschaft sei daher unerlässlich. Dafür müssten die Rahmenbedingungen stimmen und die Anerkennung von ausländischen Architekturabschlüssen bundesweit harmonisiert werden. Mit dem Antrag sollte in Erfahrung gebracht werden, wie sich die Situation im Bausektor in Baden-Württemberg darstelle.
Zwischen Juni 2013 und März 2023 habe in Baden-Württemberg die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei Architekten (2013: 9.248, 2023:12.875) und bei Bauingenieuren in der Bauplanung und -überwachung (2013: 6.053, 2023: 8.055) deutlich zugenommen. Der Zuwachs sei in Teilen auch auf die Zunahme der Zahl an ausländischen Beschäftigten zurückzuführen. So sei die Zahl der ausländischen Architekten in dem Zeitraum von 716 auf 1.917 und die Zahl der Bauingenieure von 348 auf 896 gestiegen, berichtete Christiane Staab. Dennoch hätten bei einer bundesweiten Umfrage der Bundesarchitektenkammer zwischen 17 Prozent (Innenarchitektur) und 41 Prozent (Landschaftsarchitektur) der Architekturbüros angegeben, dass ihnen aktuell Personal fehle.
Probleme bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse entstünden in der Regel dann, wenn die von den Antragstellern vorgelegten Abschlüsse nicht mit den Kriterien für die Anerkennung übereinstimmten oder keine Nachweise erbracht würden. Zur Bekämpfung des Fachkräftemangels sei neben der Gewinnung von ausländischen Fachkräften auch die Gewinnung von inländischen Fachkräften von Bedeutung.
Auf die Frage, welche Möglichkeiten zur Harmonisierung der Aufnahmekriterien in die Architektenliste die Landesregierung angesichts von 16 verschiedenen Architekturgesetzen in Deutschland sehe, habe das Ministerium mitgeteilt, dass die Aufnahmekriterien aktuell als ausreichend harmonisiert angesehen würden. Die unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für Aufnahmekriterien gelten für alle Länder. Eine einheitliche Orientierung biete zudem das Musterarchitektengesetz. Außerdem tauschten sich die Eintragungsausschüsse der jeweiligen Länderkammern jährlich bei einer Jahrestagung aus.