Ausschuss für Wohnen berät über Wohnraum und Klimaschutz
Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 26. Oktober 2022, unter anderem mit dem Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ und der Rolle von Kulturdenkmalen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit befasst. „Sowohl die Unterbringung von Flüchtlingen wie auch Klimaschutz sind aktuelle und drängende Themen“, sagte die Vorsitzende des Gremiums, die CDU-Abgeordnete Christiane Staab. Zudem hat der Ausschuss Änderungen am Landesplanungsgesetz zugestimmt, mit denen der Weg zur Klimaneutralität beschleunigt werden soll.
Nach Angaben Staabs führte der Ausschuss zunächst eine Anhörung zum Gesetzesentwurf der Fraktionen Grüne und CDU zur Änderung des Landesplanungsgesetzes durch. Grundsätzlich habe es Zustimmung gegeben, allerdings auch kritische Stimmen insbesondere in Bezug auf die Nutzung der Grünzüge gegeben, berichtete Staab. Bei der anschließenden Debatte habe es unterschiedliche Auffassungen darüber gegeben, wie die Ausführungen der eingeladenen Expertinnen und Experten zu werten seien.
„Wir sind dankbar, dass es gelungen ist, alle 12 Regionsverbände an einen Tisch zu bringen und gemeinsam Planungsvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen“, sagte Staab. Mit der Gesetzesänderung sollen durch regulatorische Verbesserungen im Landesplanungsgesetz Beschleunigungspotenziale für das Planungsverfahren im Rahmen der Regionalen Planungsoffensive geschaffen werden. Des Weiteren hätten die Änderungen zum Ziel, die Gebietsfestlegungen für Windenergie- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu erweitern und Klimaschutz und Klimaanpassung als neue Planungsleitlinien festzulegen.
Als weiteres Thema befasste sich der Ausschuss mit dem Förderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“. Ministerin Nicole Razavi (CDU) habe ausgeführt, dass es bei dem Programm darum gehe, Kommunen bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zum bisherigen Bestand zu unterstützen. Sie habe deutlich zum Ausdruck gebracht, dass nicht das Ziel sei, bestehenden Wohnraum zu sanieren. Vielmehr solle neuer Wohnraum geschaffen werden. Kommunen sollten mit offenen Augen durch die Städte und Gemeinden gehen und schauen, welche bisherigen Räume künftig als Wohnraum genutzt werden könnten. „Wichtig ist die Frage, wie bisher anderweitig genutzte Räume künftig in Wohnräume umgewandelt werden können“, sagte die Ausschussvorsitzende.
Zudem befasste sich der Ausschuss auf Antrag der CDU-Fraktion mit der Rolle von Kulturdenkmalen für den Klimaschutz. Die Abgeordneten in dem Gremium seien sich einig gewesen, dass auch Kulturdenkmale Potenziale für Klimaschutz und Nachhaltigkeit böten, sagte die Ausschussvorsitzende. Es sei in der Sitzung aufgezeigt worden, dass eine ganze Reihe von umweltfreundlichen Technologien zum Einsatz kommen können. Gute Praxisbeispiele seien Solaranlagen, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplung, Holzheizungen, Einzelraumfeuerungen oder Bioöl/Biogas-Anlagen. Eigentümerinnen und Eigentümer könnten sich hierbei auch beim Land über Möglichkeiten beraten lassen.
Das Ziel der Landesregierung sei, durch eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes auch die Installation von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu ermöglichen. Hierbei stünden auch neue Technologien wie etwa PV-Dachsteine und PV-Ziegel zur Verfügung. In Baden-Württemberg gibt es schätzungsweise rund 90.000 Kulturdenkmäler der Bau- und Kunstdenkmalpflege.
Außerdem befasste sich der Ausschuss laut Staab auf Antrag der Grünen-Fraktion mit dem Thema „Neues Wohnen“. Der Begriff umschreibt eine Form des Wohnens, die sich von dem klassischen Begriff des Wohnens im Sinne einer erweiterten Nutzung in Form von gemeinsamen Räumlichkeiten löst. So werden Flächen einbezogen, die einer Mehrzahl von Individualzonen zur gemeinschaftlichen Nutzung zugeordnet sind, jedoch über Nebenräume im klassischen Sinne hinausgehen.
Die Landesregierung habe angekündigt, dass mit dem „Neuen Wohnen“ ein eigenständiger Förderansatz für neue Wohnformen geschaffen werde. Dieser werde mit seiner Spezifizierung zu den bereits bestehenden Förderangeboten hinzutreten. Von einer hinreichenden Entlastung des Wohnungsmarktes durch zusätzliche Wohnraumschaffung allein für Formen des „Neuen Wohnens“ könne allerdings nicht ausgegangen werden, fasste Christiane Staab die Ausführungen zusammen.