Ausschuss für Wohnen berät über Wohnungsleerstand und die Zukunft kirchlicher Gebäude

Stuttgart. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 22. Januar 2025, mit dem Wohnungsleerstand in Baden-Württemberg sowie der Weiternutzung und Zukunft kirchlicher Gebäude im Südwesten befasst. „In beiden Fällen ging es um die Frage, wie vorhandene Gebäude und Räume genutzt werden können“, sagte die Ausschussvorsitzende Christiane Staab (CDU).

Mit dem Wohnungsleerstand sowie der Bekämpfung von örtlichen Wohnraummangel in Baden-Württemberg befasste sich das Gremium auf Antrag der SPD-Fraktion. Aus Perspektive der Antragsteller hätten sich Fragen zum Leerstand in den Städten mit über 100.000 Einwohnern in Baden-Württemberg ergeben. Hierzu zählten die Großstädte Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim sowie Reutlingen. Aus Zensurergebnissen zu Wohnungen zum Stichtag 15. Mai 2022 gehe hervor, dass die Universitätsstadt Mannheim mit 4,5 Prozent Leerstandsquote den höchsten Wohnungsleerstand im Land habe. Allgemein gebe es im Land Baden-Württemberg zurzeit eine Leerstandsquote von 4,2 Prozent. 

Die Gründe dafür, dass Wohnungen leer stünden, seien unterschiedlich. Eigentümer hätten dies beispielsweise damit begründet, dass die Wohnung innerhalb von drei Monaten bezugsfertig seien, derzeit laufende beziehungsweise geplante Baumaßnahmen stattfänden oder ein Verkauf anstehe, fasste Staab die Antworten von Ministerin Nicole Razavi (CDU) zusammen. Bereits jetzt gäbe es eine ganze Reihe an möglichen Maßnahmen, um Leerstand entgegenzuwirken. Dazu zähle zum Beispiel das Zweckentfremdungsverbotsgesetz, das im Falle von Verstößen Ausgleichszahlungen, die Schaffung von Ersatzwohnraum oder als letztes Mittel Strafen und Bußgelder ermögliche. In Stuttgart beispielsweise seien seit Inkrafttreten des Verbots im Jahr 2016 insgesamt 2.257 Verfahren eingeleitet worden. Es seien über 400.000 Quadratmeter Ersatzwohnraum gesichert, rund 1,9 Millionen Euro als Ausgleichszahlungen festgesetzt und fast 400 Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt worden. Außerdem seien Bußgelder in Höhe von 27.500 Euro verhängt worden. 

Darüber hinaus gebe es laut Ministerium verschiedene Förderprogramme wie die Städtebauförderung oder „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“, aber auch andere Instrumente wie die Wiedervermietungsprämie oder die Beratungsprämie. Im Ausschuss habe Einigkeit geherrscht, dass die Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien ein geeignetes Mittel sei, um weiteren Wohnraum für die Menschen im Land zu schaffen, sagte die Ausschussvorsitzende. 

Staab zufolge beriet der Ausschuss darüber hinaus auf Antrag der Grünen-Fraktion über das Thema Weiternutzung und Zukunft kirchlicher Gebäude im Land. Die Antragstellenden hätten vor dem Hintergrund der Umstrukturierungsprozessen der Diözesen Rottenburg-Stuttgart und Freiburg sowie die württembergische und die badische Landeskirche gefordert, eine breite gesamtgesellschaftliche Debatte über den Wert und die Zukunft kirchlicher Gebäude mit künftigen Lösungs- und Nutzungsmöglichkeiten. Fraktionsübergreifend sei man sich einig gewesen, dass es sich um ein höchst relevantes Thema handele, welches auch zukünftig große Bedeutung habe, berichtete Christiane Staab. 

Bei der Debatte im Ausschuss sei vor allem die Frage im Mittelpunkt gestanden, welchen Wert die kirchlichen Gebäude, die sich häufig in zentraler Lage innerhalb von Städten und Gemeinden befinden, für die Gesellschaft hätten. Diese Gebäude gehörten zu den wertvollsten Zeugnissen unseres Kulturerbes, prägten häufig die Identität ganzer Städte und Dörfer und hätten auch über die rein kirchliche Nutzung hinaus eine große Bedeutung für das gesellschaftliche Zusammenleben. Aufgrund der demografischen Entwicklung, geringerer Eintritts- und höherer Austrittszahlen verlören die beiden Kirchen in relevantem Umfang Mitglieder. Infolge dessen komme es bei Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser zur Umnutzung oder Umbauung. Die Abgeordneten hätten darauf verwiesen, dass es bundes- und europaweit eine ganze Reihe an gelungenen Beispielen für die Weiternutzung von kirchlichen Gebäuden gebe. Die Landesregierung habe jedoch darauf verwiesen, dass es hierfür keine allgemeingültige Lösung gebe, sondern dies oft von der jeweiligen Kirche, vor allem von ihrem kirchenverfassungsrechtlichen System sowie ihrem Selbstverständnis abhänge. Zur Frage der möglichen Umnutzung von kirchlichen Gebäuden stehe das Landesamt für Denkmalpflege sowie das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im Austausch mit den Landeskirchen.