Ausschuss für Wohnen diskutiert über Tiny Houses und andere kleine Wohnformen 

Stuttgart. Angesichts von Wohnraumknappheit in Baden-Württemberg hat sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen in seiner Sitzung am Mittwoch, 14. Juli 2021, mit Tiny Houses und anderen kleinen Wohnformen befasst. „Um der Wohnungsnot vor allem in Ballungsräumen entgegenwirken zu können, sind viele verschiedene Ansätze notwendig. All diese Ideen müssen intensiv geprüft und diskutiert werden“, sagte die Ausschussvorsitzende Christiane Staab (CDU).

Die Formen des kleinen Wohnens seien sehr vielfältig und böten auch großes Potential, zum Beispiel bei Lücken zwischen Gebäuden oder auf Flachdächern von Häusern oder Garagen. Tiny Houses seien allerdings nur ein Teilbereich des Oberbegriffs des kleinen Wohnens, habe das zuständige Ministerium berichtet. Kleines Wohnen sei nicht gleich Tiny House, aber Tiny House sei kleines Wohnen. Diese Wohnform sei für Menschen geeignet, die diese Lebensform bewusst auswählten. „Wir benötigen jedoch bezahlbaren Wohnraum in großem Umfang, zum Beispiel auch für Familien mit Kindern. Hier können Tiny Houses keine Abhilfe schaffen“, so die Vorsitzende. Gerade um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, müssten die Kosten für Errichtung und Infrastruktur so gering wie möglich gehalten werden. Dies werde bei größeren Planungen besser gelingen. Tiny Houses seien daher auch künftig kein Schwerpunkt beim Wohnungsbau. 

Der Ausschuss hatte auf Antrag der SPD-Fraktion über das Thema beraten. Die Fraktion habe unter anderem in Erfahrung bringen wollen, inwieweit die Landesregierung bereit sei, Tiny Houses und vergleichbare Wohnformen zu fördern. Im Ausschuss sei eine intensive Debatte über verschiedene Formen des Wohnens entstanden. Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, habe erklärt, die Wohnraumoffensive BW beschäftige sich mit unterschiedlichen Formen des Wohnens, dabei spiele auch das kleine Wohnen eine wichtige Rolle. Im Rahmen der Projekte der Patenschaft Innovativ Wohnen BW seien bereits zwei Tranchen an Fördergeldern ausgezahlt worden. Die dritte Fördertranche, die für 2021 geplant sei, werde sich auf die experimentelle Nutzung von Lücken bzw. Kleinstflächen als Räume für Wohninnovation fokussieren und damit auch Ansätze für kleines, bezahlbares und zugleich wegweisendes Wohnen ansprechen.  

Einigkeit herrschte im Ausschuss nach Angaben der Vorsitzenden darüber, dass derzeit keine Änderungen im Baurecht notwendig seien. Die rechtlichen Voraussetzungen seien vorhanden und böten genügend Flexibilität, um auch kleine und neue Formen des Wohnens zu genehmigen. Was genehmigungsfähig sei, müsse auch genehmigt werden, habe die Ministerin ausgeführt. Vielmehr sei es wichtig, bei Kommunen, Landkreisen und Baurechtsbehörden dafür zu werben, sich für diese neuen Wohnformen zu öffnen. Abgeordnete hatten entgegnet, dass es immer wieder Probleme bei der Genehmigung von Tiny Houses gebe. Die Ministerin habe erklärt, auch bei Tiny Houses gebe es unterschiedliche Formen. Die Frage sei immer, ob das Haus Räder habe oder nicht.