Ausschuss kritisiert Beteiligungsverfahren, stimmt aber für „Seveso-III-Richtlinie“
Stuttgart. Der Umsetzung der „Seveso-III-Richtlinie“ in Baden-Württemberg steht nichts mehr im Wege. Der Wirtschaftsausschuss stimmte am Mittwoch, 8. November 2017, in einer Sondersitzung dem Gesetzentwurf der Landesregierung ohne Gegenstimmen zu. Damit kann ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union gegen Deutschland abgewendet werden. „Dass kurzfristig die Sondersitzung notwendig wurde, lag bereits zum zweiten Mal am unzureichenden Beteiligungsverfahren“, so der Vorsitzende des Ausschusses, Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP). „Das macht klärende Gespräche mit dem Staatsministerium und der Landtagsverwaltung nötig.“
Mehrere Mitglieder des Ausschusses hätten sich kritisch gegenüber den zähen Abläufen geäußert. Schon im Dezember 2016 sei das Bundesemissionsgesetz durch den Bundestag gegangen, im Januar die 12. Störfallverordnung veröffentlicht worden. Dass die Landesregierung so spät ihren Gesetzentwurf zur Umsetzung vorlege, wolle der Ausschuss nicht akzeptieren. Der Wirtschaftsausschuss sei zwar nur mitberatendes, nicht federführendes Gremium, doch müsse ein Fachausschuss die Chance haben, die Inhalte ausreichend intensiv zu beraten, ohne dass Sondersitzungen nötig würden, referierte Schweickert.
Konkret ist bei der Umsetzung der „Seveso-III-Richtlinie“, in der es primär um die Stärkung der Rechte der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit „Störfallbetrieben“ geht, die Landesbauordnung betroffen. Inhaltlich sei das Umsetzungsgesetz positiv beurteilt worden, so Schweickert nach der Sitzung. Gerade in den Kommunen habe es häufig Irritationen bezüglich der Anzeige- und Genehmigungserfordernis oder der Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben.