Ausschuss: Petition gegen Rückführung von Roma in den Kosovo ohne Erfolg

Stuttgart. Der Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat am heutigen Mittwoch, 31. März 2010, der Petition der kirchlichen Wohlfahrtsverbände und des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg gegen die Rückführung von Roma in den Kosovo nicht abgeholfen. Dies teilte nach Angaben der Landtagspressestelle der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Jörg Döpper, mit. „Der Petitionsausschuss hat sich mit dem Anliegen der Petenten eingehend auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Petition nicht abgeholfen werden kann“, so der Vorsitzende. Die Verbände, die die Petition zu Gunsten der betroffenen Roma eingelegt hatten, möchten erreichen, dass von einer Rückführung abgesehen und ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland ermöglicht wird. Nach den Worten Döppers besteht jedoch für ein spezielles Bleiberecht für Roma aus der Republik Kosovo kein Bedarf. Ein Großteil der langjährig ausreisepflichtigen Roma habe von den allgemeinen Bleiberechtsregelungen der vergangenen Jahre profitiert und ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten. Andere hätten keinen Aufenthaltstitel erhalten, weil sie die jeweiligen Anforderungen – zum Teil selbst verschuldet – nicht erfüllt hätten. Mögliche Hinderungsgründe seien z.B. Straftaten oder die Täuschung über Identität oder Staatsangehörigkeit. „Der Petitionsausschuss verkennt nicht, dass die wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Lebensverhältnisse in der Republik Kosovo allgemein schwierig sind“, sagte Döpper weiter. Entscheidend für die Frage der Rückführung sei allerdings, dass vor allem die Sicherheitslage im Heimatland stabil, die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und in medizinischer Hinsicht gewährleistet und Wohnraum vorhanden sei. Diese Voraussetzungen lägen nach dem aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amts vor. Es gebe auch keine Hinweise auf staatliche Repressionen auf Grund der Volkszugehörigkeit. Die Verfassung sehe einen umfassenden Schutz für die in der Republik Kosovo als Minderheit anerkannten Roma und weitgehende Möglichkeiten ihrer politischen Teilhabe vor. Die kosovarische Regierung trete für Toleranz und Respekt gegenüber den ethnischen Minderheiten ein. Sie habe im März 2009 zugesagt, ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nachzukommen und ihre eigenen Staatsangehörigen wieder aufzunehmen. Im Petitionsausschuss war beantragt worden, einzelne Betroffene und Beteiligte anzuhören. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, weil für Einzelne die Möglichkeit bestehe, eigenständige Petitionen einzulegen, die eine individuelle Prüfung und Lösung ermöglichten.
„Baden-Württemberg geht bei der zwangsweisen Rückführung von Roma mit Augenmaß und möglichst schonend vor“, betonte Döpper. So seien beispielsweise zunächst alte, kranke oder pflegebedürftige Personen sowie allein erziehende Mütter ausgenommen. Es werde zudem darauf geachtet, dass die kosovarischen Gemeinden mit der Integration der Rückkehrer nicht überfordert werden. Es sei vorgesehen, die bisherige schrittweise Rückführungspraxis unter Berücksichtigung der Reintegrationsmöglichkeiten in der Republik Kosovo fortzusetzen. „Damit entspricht Baden-Württemberg auch der Forderung des Menschenrechtskommissars des Europarats an die europäischen Regierungen“, so Döpper abschließend.