Ausschuss sieht in Grundversorgung wesentlichen Standortfaktor für ländlichen Raum

Stuttgart. Ist die Nahversorgung in ländlichen Gegenden in Baden-Württemberg ausreichend? Mit dieser Frage befasste sich der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch, 11. Dezember 2013, anlässlich der Beratung eines Antrags der CDU-Fraktion, wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mitteilte. Er verwies darauf, dass es einen Trend zum Rückgang kleinflächiger Ladengeschäfte gebe. Der Handelsverband Baden-Württemberg gehe unter Bezugnahme auf Daten des Eurohandelsinstituts davon aus, dass sich der Nettoumsatz dieser kleinen Läden bundesweit von 6,7 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf 5,0 Milliarden Euro im Jahr 2011 verringert habe.

Laut Traub kann aus diesen Zahlen jedoch nicht pauschal auf eine unzureichende Nahversorgung geschlossen werden. Zwar sei die Versorgung mit Lebensmittelanbietern in fußläufiger Entfernung zum Wohnort für die Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren vermutlich auch im ländlichen Raum tendenziell schlechter geworden. Die Nahversorgung werde jedoch in vielen baden-württembergischen Orten zumindest teilweise auch durch Discounter abgedeckt, denn diese hätten ihr Filialnetz in den letzten Jahren im ganzen Land ausgebaut. Zudem hätten die sogenannten Vollsortimenter ihr Filialnetz erweitert.

Der Ausschussvorsitzende führte aus, dass eine funktionierende Grundversorgung mit Lebensmitteln und Dienstleistungen ein wesentlicher Standortfaktor für den ländlichen Raum sei. Besonders kleine Dorfläden spielten dabei eine wichtige Rolle. „Um die dezentrale Struktur in Baden-Württemberg zu erhalten und ein weiteres Ausbluten der Dörfer zu verhindern, muss gerade in kleineren Kommunen die Nahversorgung erhalten beziehungsweise reaktiviert werden“, betonte Traub. Seinen Angaben nach diskutierten die Ausschussmitglieder unter anderem darüber, ob beim Planungsrecht mehr Flexibilität nötig sei, wenn neue Supermärkte errichtet werden sollen.

In diesem Zusammenhang ging der Ausschuss der Frage nach, wie das Land die Gemeinden bei der Sicherstellung der Nahversorgung begleitet. Traub zufolge unterstützt das Land mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) als zentralem Förderinstrument für den ländlichen Raum bereits seit 1995 die Strukturentwicklung ländlich geprägter Orte. Einrichtungen der Grundversorgung könnten mit maximal 200.000 Euro pro Projekt bezuschusst werden. Außerdem könnten für Grund- und Nahversorgungsprojekte mit dem Förderschwerpunkt Arbeiten ebenfalls Zuschüsse von maximal 200.000 Euro beantragt werden. Darüber hinaus sei es möglich, mit Hilfe der Städtebauförderung Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der örtlichen Nahversorgung zu unterstützen.

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden wurden im Bereich des ELR-Schwerpunkts Grundversorgung zwischen 2008 und 2012 insgesamt 136 Projekte mit einem Zuschuss in Höhe von rund sechs Millionen Euro gefördert. Alle förderfähigen Projekte aus diesem Bereich hätten einen Zuschuss erhalten. Hinzu kämen noch Projekte, die über den Schwerpunkt Arbeiten gefördert worden seien, so Traub.