Ausschussvorsitzender Herrmann: Über Betroffenenstatus von Mappus will Ausschuss am 28. Januar entscheiden
Stuttgart. Ob der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus im Untersuchungsausschuss EnBW-Deal den Status eines Betroffenen und ob er ein Frage- und Antragsrecht erhält, darüber will der Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung am kommenden Dienstag, 28. Januar 2014, entscheiden. Dies gab der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann, im Anschluss an eine Besprechung mit dem stellv. Ausschussvorsitzenden Jürgen Filius (Grüne) und den Obleuten der vier Fraktionen bekannt.
Wie Herrmann berichtete, hatte die CDU beantragt, die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses solle sobald als möglich stattfinden. In der Besprechung mit den Obleuten, die am Mittwochmittag, 22. Januar 2014, stattgefunden habe, sei nun als Termin der kommende Dienstag, 28. Januar 2014, festgelegt worden. Zudem sei vereinbart worden, dass die Landtagsverwaltung noch vor der Sitzung am kommenden Dienstag zu einzelnen juristischen Sachfragen der Ausschussmitglieder Stellung beziehen solle. Darüber hinaus sei nochmals der Verfahrensablauf für die öffentliche Zeugenbefragung am 31. Januar 2014 fixiert worden. Zunächst soll der Münchner Finanzwissenschaftler Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser, dann dessen Baseler Kollege Prof. em. Dr. Dres. h.c. Henner Schierenbeck und schließlich der ehemalige Vorstandsvorsitzende der EnBW-AG Hans-Peter Villis befragt werden.