Ausschussvorsitzender Scheuermann begrüßt Entscheidung des Staatsgerichtshofs zum Untersuchungsausschuss „Atomaufsicht“
Stuttgart. Am 21. Oktober 2002 hat der Staatsgerichtshof seine Entscheidung verkündet, wonach der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses „Atomaufsicht“ nicht dadurch gegen die Verfassung des Landes verstoßen hat, dass er die Ladung von Bundesumweltminister Trittin vor der Bundestagswahl abgelehnt hat. Diese Entscheidung wurde vom Ausschussvorsitzenden, dem CDU-Abgeordneten Winfried Scheuermann, am Montag, 21. Oktober 2002, in Stuttgart ausdrücklich begrüßt. „Als Gewinner eines Verfahrens verlässt man immer mit Genugtuung den Gerichtssaal, vor allem wenn man das Verfahren gar nicht selbst veranlasst hat“, erklärte Scheuermann. Der Ausschussvorsitzende betonte, er sei vor allem darüber erfreut, dass der damals von der Opposition erhobene Vorwurf des Rechtsbruchs nunmehr aus der Welt geräumt sei. „Ich werde mich in der Leitung des Ausschusses weiterhin um eine größtmögliche Objektivität bemühen“, so Scheuermann abschließend.