Auswirkungen der Ausbildungsreform in den Pflegeberufen auf Baden-Württemberg
Stuttgart. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 2. Juli 2015, einen Zwischenbericht über die Auswirkungen einer bundesweiten Reform der Ausbildung in den Pflegeberufen auf Baden-Württemberg beraten. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mit. „Ziel der Reform soll ein transparentes und durchlässiges Aus- und Weiterbildungssystem sein, verbunden mit einer Erhöhung der Wertschätzung dieser Berufe und letztlich damit auch eine Beseitigung des Pflegenotstands“, fasste Mielich zusammen. Die drei Ausbildungsgänge Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege sollten demnach zusammengeführt werden.
Wie Bärbl Mielich ausführte, solle dadurch der Wechsel zwischen den Berufen erleichtert werden. Die Themen und Aussagen zur Zusammenführung der drei Pflegeausbildungen aus dem Eckpunktepapier des Jahres 2012 seien durch ein Diskussionspapier des Bund-Länder-Workshops vom November 2014 weiterentwickelt und um ein Finanzierungsgutachten ergänzt worden. In Fragen der Ausbildungsinhalte wie Zugangsvoraussetzungen oder Durchlässigkeit zeichne sich unter den Ländern ein gemeinsamer Weg ab. In den strukturellen Fragen wie zum Beispiel Stellung und Verantwortung der Schule und der Einrichtungen oder Anzahl und Dauer der Praxiseinsätze, forderten die Länder hingegen deutliche Korrekturen. Auch in den komplexen Fragen der künftigen Finanzierung seien noch sehr viele Punkte offen. „Grundsätzlich begrüßen wir die künftig bundesweit einheitliche gute Qualität der neuen Ausbildung“, betonte Mielich.
Für die akademische Ausbildung seien auch noch Grundsätze zu klären. „Die Länder haben sich einhellig dafür ausgesprochen, die akademische Ausbildung nicht einem separaten Gesetz vorzubehalten, sondern gemeinsam mit der fachschulischen Ausbildung zu regeln“, erläuterte Bärbl Mielich.
An der Gesamtdauer der praktischen Ausbildung solle sich durch die Zusammenführung nichts Wesentliches ändern. „Verändern wird sich allerdings die Verteilung der Praxiszeit auf einzelne Einrichtungen“, so die Ausschussvorsitzende. Durch die Generalistik erhöhe sich die Zahl der verpflichtend zu absolvierenden Praxiseinsätze. Nach dem Diskussionspapier sollten alle Auszubildenden alle Bereiche der bisher eigenständigen Berufe kennen- und das theoretische Wissen in der Praxis anwenden lernen. Dies führe zwangsläufig zu einer Rotation durch die Bereiche Langzeitpflege ambulant und stationär, Akutversorgung im Krankenhaus, Pädiatrie und (Geronto-)Psychiatrie.
Laut Mielich erfolge die Refinanzierung der Ausbildungskosten der Einrichtungen durch Anrechnung auf den Personalschlüssel und durch Einrechnung in den Pflegesatz der einzelnen Altenpflegeeinrichtungen bzw. durch ein zwischen Krankenhaus und Krankenkasse zu verhandelndes Ausbildungsbudget.
Unterschiede zwischen der Ausbildung im ländlichen Raum und in Ballungsgebieten gebe es auch bereits bei den aktuellen Pflegeausbildungen, das sei der geringeren Auswahl zwischen Ausbildungsangeboten und verschiedenen Schulen und Einrichtungen im ländlichen Raum geschuldet. Eine rechtliche Bestandsgarantie für jeden konkreten (Altenpflege-)Schulstandort gebe es heute nicht und könne es auch künftig nicht geben. „Schulen und Einrichtungen müssen stärker im Verbund ausbilden, darin liegt gerade auch die Chance für den ländlichen Raum“, erläuterte die Ausschussvorsitzende.