Auswirkungen des Gesetzes sind effektiv
Stuttgart. Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 10. Juli 2013, mit einem CDU-Antrag beschäftigt, der darauf abzielt, die Auswirkungen des Grünlandumbruchverbots in der Praxis darzulegen. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mit. „Die Wirkung des Gesetzes wird als effektiv bewertet“, fasste Traub zusammen.
Mit dem Umwandlungsverbot für Dauergrünland werde das Ziel verfolgt, den Klima-, Boden-, Gewässer- sowie Natur- und Artenschutz voranzubringen, führte Traub aus. Seit Inkrafttreten des Umwandlungsverbots für Dauergrünland seien in Baden-Württemberg bis Ende 2012 insgesamt 443 Anträge auf Ausnahme vom Verbot gestellt und von den Landratsämtern entschieden worden. 402 Anträge mit einer beantragten Fläche von zusammen 471 Hektar seien genehmigt, 41 Anträge abgelehnt worden. „Hintergrund für die Ausnahmeanträge ist im Regelfall eine geplante Betriebsentwicklung oder ein Wechsel in den Pachtverhältnissen“, erläuterte der Ausschussvorsitzende. Die Regierungspräsidien hätten berichtet, dass im letzten Quartal 2012 sechs Widersprüche eingegangen seien, Klagen seien bislang nicht eingereicht worden.
Das Umwandlungsverbot für Dauergrünland sei befristet bis Ende 2015. „Je nachdem, welche Maßnahmen im Rahmen der Reform der EU-Agrarpolitik zum Schutz des Dauergrünlands beschlossen werden, wird eine Überarbeitung und Anpassung der Regelung im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz notwendig“, so Traub. „Dies betrifft unter bestimmten Voraussetzungen den Anbau von Dauerkulturen im Obstbau.“