Baden-Württemberg Stiftung fördert Forschungsgutachten zur NS-Belastung ehemaliger südwestdeutscher Abgeordneter

Stuttgart. Der Aufsichtsrat der Baden-Württemberg Stiftung hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2024 beschlossen, ein vom Landtag von Baden-Württemberg initiiertes Forschungsprojekt zur NS-Belastung ehemaliger Abgeordneter der südwestdeutschen Parlamente mit 310.000 Euro zu fördern. Ein wissenschaftlicher Beirat mit renommierten Expertinnen und Experten aus Baden-Württemberg begleitet die Forschungen. Koordiniert wird das Projekt von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB).

Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) zeigte sich sehr erfreut über die positive Entscheidung der Baden-Württemberg Stiftung, das vom Präsidium des Landtags förmlich beschlossene Forschungsprojekt finanziell zu unterstützen. Sie betonte: „Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in allen Bereichen der Gesellschaft und damit auch in den Landesparlamenten ist ein zentraler Baustein unseres gegebenen Versprechens: Nie wieder!“ Nachdem nun auch die Finanzierung des Projekts auf den Weg gebracht wurde, könne nun mit der Forschungsarbeit begonnen werden. Erste Ergebnisse will der wissenschaftliche Beirat dem Präsidium bis zum Herbst 2025 vorlegen.

In einem ersten Teil soll ein Forschungsgutachten klären, ob im Landtag ausgestellte Kunstwerke, künstlerisch dargestellte Persönlichkeiten sowie die Kunstschaffenden durch den Nationalsozialismus belastet sind. Ein zweites Teilprojekt befasst sich mit möglichen NS-Belastungen ehemaliger Mitglieder der südwestdeutschen Parlamente zwischen 1946 und 1956. Dabei handelt es sich um 522 Abgeordnete, die in Baden, Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden-Württemberg die jeweiligen Landesverfassungen geschaffen und den Südweststaat gegründet haben. Dem Forschungsgutachten soll eine tiefer- und weitergehende Studie zu möglichen NS-Belastungen von Abgeordneten folgen, die zwischen 1956 und 2001 dem Landtag von Baden-Württemberg angehörten.