Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung berichtet im Sozialausschuss

Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration beschäftigte sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 8. Oktober 2025, mit dem Bericht der Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Nora Welsch. Außerdem wurde laut Ausschussvorsitzendem Florian Wahl (SPD) ein Berichtsantrag der FDP/DVP zu kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung diskutiert.

Die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Nora Welsch, die im Juni 2025 ihr Amt neu angetreten hat, berichtete dem Ausschuss über ihre Arbeit und aktuelle Schwerpunktsetzungen darin. Wie der Ausschussvorsitzende mitteilte, nannte Frau Welsch als grundlegendes Ziel ihrer Arbeit, dass für alle Menschen in Baden-Württemberg ein freies und selbstbestimmtes Leben möglich sein müsse, auch wenn dafür Unterstützung notwendig sei. Hindernisse und mangelnde Barrierefreiheit schränkten das Leben der Betroffenen teils massiv ein und es brauche daher insgesamt ein starkes Bekenntnis zu Barrierefreiheit in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Als aktuellen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit habe Nora Welsch das Thema Teilnahme am Arbeitsleben gewählt, so Florian Wahl. Sie habe in ihrem Bericht auf das große Potential von hochqualifizierten Fachkräften unter behinderten Menschen hingewiesen und außerdem angemahnt, dass die Durchlässigkeit zwischen Beschäftigung in Werkstätten und dem ersten Arbeitsmarkt besser werden müsse. Die Landesbeauftragte habe zudem verdeutlicht, dass es noch immer zu wenige Berührungspunkte zwischen Menschen mit und ohne Behinderung gäbe und weitere Pionierarbeit nötig sei. Sie appellierte an die Abgeordneten, der Stimme behinderter Menschen Raum zu geben und echte Barrierefreiheit als Thema anzuerkennen, das alle Menschen in bestimmten Phasen ihres Lebens betreffen kann. Sie habe sich außerdem für den bereits guten Austausch mit den Fraktionen bedankt.

Verbunden mit dem Bericht der Landesbeauftragten beschäftigte sich der Ausschuss auf Antrag der FDP/DVP außerdem mit der Rolle von kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderung (KBB), zu deren Einsetzung die 44 Stadt- und Landkreise nach dem Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung verpflichtet sind. Die Kommunen können dabei selbst über eine haupt- oder ehrenamtliche Einsetzung entscheiden. Der Minister betonte in seiner Antwort die große Bedeutung der KBB für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Er habe die große Bedeutung der Arbeit der Landesbeauftragten hervorgehoben und stimmte mit ihr sowie mit vielen Abgeordneten überein, dass es im Bereich Arbeitswelt keine strikte Trennung zwischen Werkstätten und erstem Arbeitsmarkt geben dürfe. Der Minister habe laut Ausschussvorsitzendem außerdem auf die wichtige Arbeit der Integrationsfachdienste sowie das Engagement des Landes in der Eingliederungshilfe verwiesen. Trotz großem Engagement könne man aber insgesamt nicht zufrieden sein, es gebe weiterhin viel tun, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Der anschließende Austausch sei laut Florian Wahl geprägt gewesen von der hohen Wertschätzung der Fraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP/DVP für die Arbeit der Landesbeauftragten sowie der KBB. Die Fraktionen dankten Frau Welsch für ihren Bericht und ihre engagierte Tätigkeit und bekräftigten den hohen Stellenwert des Amtes. Die FDP/DVP betonte laut Ausschussvorsitzendem die Bedeutung der regionalen Strukturen und erklärte, dass sowohl das Haupt- als auch das Ehrenamt gebraucht würden. Die Grünen hoben die Bedeutung des 2014 beschlossenen Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) hervor, das wichtige Unterstützungsstrukturen geschaffen habe. Der CDU sei es laut Wahl ein Anliegen gewesen, auch unsichtbare Behinderungen, wie etwa psychische Erkrankungen, nicht außer Acht zu lassen, da diese oft zu wenig im Blickfeld seien. Stigmatisierungen müssten abgebaut und eine offene Debatte sowie Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung in allen Bereichen besser ermöglicht werden. Die SPD begrüßte die Schwerpunktsetzung und wies auf den weiterhin zu geringen Anteil von Menschen mit Behinderung in der Landesverwaltung hin, der bei nur vier Prozent liege. Sie erkundigte sich außerdem nach dem Stand einer angekündigten Novelle des L-BGG, für deren Umsetzung, so der Minister, man aber zunächst eine Gesetzesnovelle des Bundes abwarten wolle.

Die SPD brachte laut Florian Wahl außerdem die Sorge zum Ausdruck, dass zunehmende Finanznöte teils dazu führten, dass Inklusionsmaßnahmen als Belastung empfunden würden und betonte, die Achtung von Menschenrechten dürfe nicht an knappen Kassen scheitern. Nora Welsch habe daraufhin deutlich gemacht, dass Sparmaßnahmen auch im Bereich der Inklusion zwar kein Tabu seien, dass aber Teilhabe gewährleistet werden müsse und Menschen mit Behinderung nicht nur als Kostenfaktor gesehen werden dürften.