Behindertenbeauftragte: Viele Beschwerden über schleppende Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

Stuttgart. Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, war am Mittwoch, 13. Dezember 2023, zu einem Gespräch mit dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration eingeladen. Fischer habe über aktuelle Themen ihrer Arbeit berichtet, erklärte der Ausschussvorsitzende Florian Wahl (SPD). Ein besonders drängendes Thema sei die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Land. 

Der Ausschuss hatte der Regierungsbeauftragten vorab eine Reihe von Fragen zukommen lassen. Fischer habe darauf zum Auftakt des Gesprächs geantwortet, Schwerpunkte ihrer Arbeit skizziert und dabei auch eine vorläufige Bilanz ihrer bisherigen Tätigkeit gezogen, so der Ausschussvorsitzende. Ein zentraler Bestandteil ihrer Aufgabe sei es, Belange und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen auf verschiedenen Ebenen und Handlungsfeldern sichtbar zu machen. Sie nutze dazu auch verschiedene Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit. Dazu gehöre der Podcast „Einfach Inklusion“, habe Fischer erklärt. Zudem zähle es zu ihren Aufgaben, Stellungnahmen zu laufenden Gesetzesvorhaben abzugeben. 

Wichtige Impulse für ihre Arbeit erhalte sie über ihre Funktion als Beschwerde- und Qualitätssicherungsstelle für Menschen mit Behinderungen im Land. Aktuell seien die Kürzung von Betreuungszeiten für Kinder mit Behinderungen in Kitas und Schulen ein großes Thema, ebenso das Fehlen von Integrationshelferinnen und -helfern, habe Fischer berichtet, so Wahl. Auch mangelnde Barrierefreiheit, beispielsweise im öffentlichen Verkehr und im digitalen Raum, sei Gegenstand vieler Meldungen, die sie und ihr Team erreichten. Mit Blick auf aktuelle Krisenlagen hätten viele Menschen mit Behinderung den Eindruck, dass bereits erzielte Fortschritte in Sachen Inklusion Stück für Stück wieder verloren gehen. 

Immer wieder werde in Beschwerden zudem die schleppende Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Land thematisiert. Die 44 Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Eingliederungshilfe machten zwar Fortschritte, dennoch werde es nicht gelingen, alle Verträge im laufenden Jahr umzustellen, habe die Behindertenbeauftragte erklärt, so Wahl. 

Nach dem BTHG orientieren sich die Leistungen für Menschen mit Behinderungen ausschließlich am persönlichen Bedarf des Einzelnen, der jeweils ermittelt und vertraglich fixiert werden muss. Den Menschen werde in diesem Prozess seitens der Behörden häufig zu verstehen gegeben, dass sie erheblichen bürokratischen Aufwand und somit Kosten verursachten. Dies geschehe auch durch öffentliche Äußerungen von Verantwortlichen. „Menschen mit Behinderungen als Kostenfaktor – dieses Bild sollten Behörden nicht zeichnen“, habe Fischer kritisiert, so Wahl. Die Bedarfsermittlung müsse gemeinsam mit den Menschen und vollumfänglich erfolgen. Darauf gebe es einen Rechtsanspruch. 

Fraktionsübergreifend sei die Behindertenbeauftragte für ihre wertvolle Arbeit gelobt worden, berichtete der Ausschussvorsitzende. Die Vielfalt der von Fischer bearbeiteten Themen sei beeindruckend, habe es geheißen. Fischer wiederum habe sich bei den Abgeordneten für die Unterstützung bedankt und zudem die Zusammenarbeit mit den Ministerien gelobt, auch wenn die Kooperationsbereitschaft einiger Ministerien noch ausbaufähig sei.