Beratung im Innenausschuss:
Bund darf sich aus dem Bereich Brandschutz des Katastrophenschutzes nicht zurückziehen Stuttgart. Weil der Bund plant, sich komplett aus dem flächendeckenden Katastrophenschutz im Bereich Brandschutz zurückzuziehen, befürchtet die SPD-Fraktion im Landtag einen umfassenden Fahrzeugabbau mit entsprechend negativen Auswirkungen auf Einsätze der Feuerwehr. In einem parlamentarischen Antrag hat die SPD deshalb die Landesregierung aufgefordert, ihre Vorstellungen zu einer „flächendeckenden Zivilschutzarchitektur in Baden-Württemberg“ vorzulegen. Dieser Antrag wurde in der heutigen Sitzung (18. Oktober 2006) des Innenausschusses beraten und nach Angaben dessen Vorsitzenden, des SPD-Abgeordneten Hans Georg Junginger, mehrheitlich abgelehnt. Einig sei sich das Gremium jedoch in der Forderung gewesen, dass der Bund den Bereich Brandschutz als Aufgabe des Katastrophenschutzes beibehalten müsse. Wie Junginger erläuterte, soll sich nach den Vorstellungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) der Bund im Bereich des Grundschutzes, also alltäglicher Gefahren- und Schadenslagen, aus der Ausstattung des ergänzenden Katastrophenschutzes zurückziehen. Die ergänzende Ausstattung durch den Bund sei dann insbesondere vorgesehen für den ABC-Schutz (ABC-Erkundung und Dekontamination von Einsatzkräften, Bildung von Task Forces zur Unterstützung von Einsatzkräften) und den Massenanfall von Verletzten (Bildung Medizinischer Task Forces zur Verstärkung von Behandlungsplätzen und zur Nachbetreuung dekontaminierter Personen). Hingegen bedürfe laut BBK der Bereich Brandschutz künftig keiner ergänzenden Ausstattung durch den Bund. Zur Umsetzung dieser Überlegungen halte es das BBK für notwendig, das Zivilschutzgesetz grundlegend zu überarbeiten, berichtete der Ausschussvorsitzende. „Wenn der Brandschutz aus dem Zivilschutzgesetz gestrichen wird, führt dies zu einem Fahrzeugabbau mit unmittelbaren Folgen für tausende Feuerwehrmänner und -frauen“, erklärte Junginger. Den Feuerwehrleuten stünde dann nämlich kein adäquates Gerät mehr zur Verfügung. Bis zur Klärung der unterschiedlichen Interessenlage zwischen Bund und Ländern und einer endgültigen rechtlichen Lösung müsse auf jeden Fall sichergestellt sein, dass der Bund seinen Verpflichtungen im ergänzenden Katastrophenschutz auf der bisherigen gesetzlichen Grundlage nachkomme. Grundsätzlich solle die Landesregierung in Abstimmung mit den anderen Ländern und in ihren einschlägigen Verhandlungen auf Bundesebene darauf hinwirken, dass der Bund sich aus dem Bereich Brandschutz des Katastrophenschutzes nicht zurückziehe. Es müsse unbedingt versucht werden, den Bereich Brandschutz im Zivilschutzgesetz zu belassen, so Junginger abschließend.