Beratung im Landwirtschaftsausschuss des Landtags

Selbständige Einzelunternehmerinnen sind in der Landwirtschaft nach wie vor selten Stuttgart. Mit der beruflichen Situation von Frauen im Bereich der Landwirtschaft hat sich der Landwirtschaftsausschuss auf seiner Sitzung am Mittwoch, 22. Oktober 2003, befasst. Wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mitteilte, erfolgte die Beratung auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags seiner Fraktion. Der Antrag sei für erledigt erklärt worden. Aus der Antwort der Landesregierung auf den parlamentarischen Antrag geht hervor, dass es in den Abschlüssen zwischen männlichen und weiblichen Absolventen landwirtschaftlicher Berufe keinen erkennbaren qualitativen Unterschied gibt, jedenfalls wird er statistisch nicht erfasst. Als überdurchschnittlich eingeschätzt wird die Verbleibquote von Frauen in Berufen, die traditionell als Männerberufe gelten, z. B. Landwirt/in oder Winzer/in. Mit weniger als zehn Prozent sehr gering ist jedoch die Verbleibquote bei der Gruppe der Forstwirtinnen. Die Schwere der körperlichen Arbeit schreckt möglicherweise einige Forstwirtinnen davon ab, diesen Beruf dauerhaft ausüben zu wollen. In Berufen mit traditionell höherem Frauenanteil, etwa Gärtner/in, sind keine Unterschiede in der Verbleibquote erkennbar. Laut Landesregierung sind durch den technischen Fortschritt die körperlichen Belastungen in fast allen Bereichen so stark zurückgegangen, dass Frauen nahezu alle Tätigkeiten ausüben können und es kaum noch physiologische Einschränkungen gibt. Die der Landesregierung vorliegenden statistischen Daten über Frauen als selbständige Unternehmerinnen beziehen sich auf die Landwirtschaftszählung 1999. In diesem Jahr gab es in Baden-Württemberg 75.850 landwirtschaftliche Betriebe. 73.044 dieser Betriebe, das entspricht etwa 96 Prozent, sind Einzelunternehmen, von denen wiederum 6.260 Betriebe (das sind 8,5 Prozent) einen weiblichen Betriebsinhaber haben. Die zweifellos vorhandene Unterrepräsentation der Frauen im unternehmerischen Bereich der Landwirtschaft liegt vor allem in der Erbfolge begründet. Traditionell wird bei der Hofübergabe dem männlichen Hoferben der Vorzug gegeben. Das Landesgleichberechtigungsgesetz - demnächst Chancengleichheitsgesetz - sieht nach Angaben Traubs eine Reihe von Maßnahmen vor, den Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Ergänzt werde dies durch die in der Landesverwaltung erlassenen Frauenförderpläne, die jeweils fachbereichsbezogene spezifische Fördermaßnahmen für Frauen vorschrieben. Im Übrigen sei bei allen Agrarförderprogrammen eine Teilnahme möglich, unabhängig ob es sich um eine Antragsstellerin oder einen Antragssteller handle. Bei der Entwicklung des Maßnahmen- und Entwicklungsplanes Ländlicher Raum Baden-Württemberg sei indes ein spezielles, auf Frauen ausgerichtetes Förderprogramm geschaffen worden. Dessen Ziel sei es, Frauen in der Landwirtschaft und Frauen im ländlichen Raum einen Anreiz zu geben, neue Ideen und Konzepte zur Sicherung oder Erschließung von Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu entwickeln und umzusetzen. Gefördert würden Projekte in drei Förderbereichen: Existenzgründung, Qualifizierung und Gründung von Netzwerken. „Nach dieser Bestandsaufnahme der Landesregierung“, so Ausschussvorsitzender Traub abschließend, „ist es uns ein besonderes Anliegen, unter anderem durch die geschilderten Maßnahmen möglichst viele Frauen zu motivieren, im landwirtschaftlichen Bereich als selbständige Unternehmerinnen Verantwortung zu übernehmen.“