Beratung im Sozialausschuss:

Auswertung von Modellprojekten soll Entscheidungshilfe liefern zur Substitutionstherapie mit Heroin Stuttgart. Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen in Ausnahmefällen bei Schwerstabhängigen die Abgabe von Heroin als Vorstufe einer auf Entzug gerichteten Therapie in Betracht kommen kann, wird gemäß der Koalitionsvereinbarung zusammen mit Experten geprüft und entschieden. Dies geht aus der Stellungnahme der Landesregierung auf einen Antrag der GRÜNEN hervor, der in der Sitzung des Sozialausschusses am heutigen Donnerstag, 28. September 2006, beraten wurde. Entscheidungshilfe erwartet sich das Land auch durch einen Abschlussbericht über einschlägige Bundesmodellprojekte, der am 5. Oktober 2006 vorliegen soll. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden, der GRÜNEN-Abgeordneten Brigitte Lösch, sind die von der Bundesregierung geförderten Modellprojekte zur Behandlung schwerstdrogenabhängiger Menschen mit Heroin bzw. Diamorphin zum 30. Juni 2006 ausgelaufen. Die beteiligten sieben Städte, darunter auch Karlsruhe, hätten sich jedoch bereit erklärt, die Projekte bis 31. Dezember 2006 weiter zu finanzieren. „Deshalb muss bis Ende des Jahres geklärt werden, ob die Substitutionsbehandlung mit diesen Stoffen fortgeführt werden kann“, so Lösch. Der wissenschaftliche Abschlussbericht zu den Modellprojekten habe jedenfalls erbracht, „dass die Heroinbehandlung zu einer deutlichen sozialen und gesundheitlichen Stabilisierung der Schwerstabhängigen geführt hat und der Methadonbehandlung überlegen ist“. Nach weiteren Ausführungen der Ausschussvorsitzenden hat die deutsche Heroinstudie nachgewiesen, dass ein Teil der schwerstabhängigen Drogenabhängigen im Rahmen der Studie durch die heroingestützte Substitution überhaupt erst erreicht und weiterführende Behandlungen zugeführt werden konnte. Es sei erfreulich, dass sich die Landesregierung diesen Erkenntnissen nicht verschließe. Das Land will laut Lösch zunächst im inhaltlichen Austausch mit erfahrenen Experten prüfen, inwieweit die Studienergebnisse in der Regelversorgung umgesetzt werden können, ohne die Abstinenzorientierung der Suchtpolitik zu gefährden. Aufschlussreich sei sicher auch die von der CDU-Fraktion für 21. Oktober 2006 angekündigte diesbezügliche Fachanhörung im Landtag. „Die Heroinbehandlung ist als Ergänzung zum bisherigen Drogenhilfesystem von Abstinenztherapie und Substitutionsbehandlung mit Methadon und anderen Substitutionspräparaten zu verstehen“, betonte die Ausschussvorsitzende. Diese Therapie sei gedacht als „Überlebenshilfe“ für jene zehn bis 20 Prozent der schwer opiatabhängigen Patientinnen und Patienten, die auf keine andere Behandlungsmethode mehr ansprächen. „Wir brauchen auf Bundesebene einen Gesetzentwurf, der durch entsprechende Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes die rechtlichen Rahmenbedingungen schafft, um Schwerstabhängigen eine heroingestützte Behandlung zu ermöglichen“, sagte Lösch und appellierte an Landesregierung, sich hierfür einzusetzen.