Beratung im Ständigen Ausschuss:
Land soll neue Handlungsspielräume der anstehenden Föderalismusreform rasch nutzen Stuttgart. Die Handlungsspielräume, die sich aus der anstehenden Föderalismusreform ergeben, sollen in Baden-Württemberg möglichst rasch genutzt werden. Dafür hat sich der Ständige Ausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am heutigen Donnerstag, 26. Januar 2006, ausgesprochen. Wie aus einer vom Ausschuss beratenen Stellungnahme der Landesregierung auf einen entsprechenden CDU-Antrag hervorgeht, ist in der Tat vorgesehen, die neuen Gestaltungsmöglichkeiten in einigen Kernbereichen zeitgleich mit dem geplanten Inkrafttreten der Reform, also zum 1. Januar 2007, umzusetzen. Das Gesetzgebungsverfahren soll auf Bundesebene vor der Sommerpause 2006 abgeschlossen sein. „Mit der in der Großen Koalition auf Bundesebene vereinbarten Föderalismusreform werden erstmals Verflechtungen zwischen Bund und Ländern aufgebrochen, etwa beim Zustimmungsrecht des Bundesrats oder bei den Mischfinanzierungen“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack. Zudem würden die Landtage in ihren Gesetzgebungsrechten deutlich gestärkt, insbesondere im Hochschulrecht oder beim öffentlichen Dienst. Durch die Föderalismusreform entstünden für das Land neue oder veränderte Handlungsspielräume vor allem in den Bereichen, in denen Gesetzgebungszuständigkeiten auf die Länder übergehen sollen. Als Beispiele nannte Mack das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht im öffentlichen Dienst, das Hochschulrecht sowie die Gebiete Wohnungswesen, Umweltgesetzgebung und Finanzverfassung. „Was die Umsetzung der Reform angeht, so muss das Land beweisen, dass die in eigener Verantwortung gefundenen Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg besser sind“, so Mack abschließend.