Beratung im Wirtschaftsausschuss

Förderung der mittelständischen Bauwirtschaft bei öffentlicher Auftragsvergabe bleibt ein Anliegen Stuttgart. Von den 80 Firmen, die bislang für den Bau der neuen Messe in Stuttgart in insgesamt drei Vergabeblöcken beauftragt wurden, sind 51 – das entspricht 64 Prozent – mittelständische Unternehmen. Diese Zahlen nannte das Wirtschaftsministerium in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am Mittwoch, 16. November 2005, bei der Beratung eines SPD-Antrags, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, Lose und Ausschreibungen so zu gestalten, dass mittelständische Baubetriebe auch zum Zuge kommen. Wie die Vorsitzende des Ausschusses, die CDU-Abgeordnete Veronika Netzhammer, mitteilte, wird die Landesregierung in dem Antrag außerdem ersucht, beim weiteren Ausbau der Messe auf die Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Vorschriften zu achten. „Dass öffentliche Aufträge mittelstandsfreundlich vergeben werden sollen, um damit die Arbeitsplätze der in Baden-Württemberg Beschäftigten zu sichern, ist uns allen ein Anliegen“, betonte Netzhammer. Es sei wichtig, der mittelständischen Bauwirtschaft zu angemessenen Chancen bei der öffentlichen Auftragsvergabe zu verhelfen. Wenn man die Vergabepraxis im Fall der Landesmesse betrachte und die vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Zahlen berücksichtige, so könne von einem faktischen Ausschluss mittelständischer Bauunternehmen von der Auftragsvergabe keineswegs gesprochen werden. Um vielen Unternehmen eine Beteiligung zu ermöglichen, sei für die Landesmesse eine sehr umfangreiche Losaufteilung in rund 180 Baulose vorgenommen worden. Nach der in dem parlamentarischen Antrag angesprochenen so genannten 70:30-Regelung dürfen laut Netzhammer nur solche Unternehmen mit Bauleistungen beauftragt werden, die sich verpflichten, die betreffende Leistung mindestens zu 70 Prozent im eigenen Betrieb, das heißt mit Stammpersonal, auszuführen. Diese „Stammpersonalklausel“ gelte lediglich für die Vergabe von Bauaufträgen des Landes und von landeseigenen Unternehmen. Auf die Projektgesellschaft Neue Messe GmbH & Co. KG finde sie keine Anwendung, weil das Land an dieser Gesellschaft neben der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart nur eine Minderheitsbeteiligung von 45 Prozent habe. Dennoch hätten sich die Vertreter des Landes im Aufsichtsrat der Projektgesellschaft dafür eingesetzt, die 70:30-Regelung zu berücksichtigen. Dadurch wurde nach Angabe Netzhammers erreicht, dass die Regelung bei den Vergabeblöcken III und IV zur Anwendung komme. Was die Verhinderung illegaler Beschäftigung, Lohn- und Sozialdumping sowie Sozialversicherungsbetrug betreffe, müssten sich alle Unternehmen bei der Auftragsvergabe durch die Projektgesellschaft Neue Messe GmbH & Co. KG verpflichten, sämtliche arbeitsrechtlichen Vorschriften zu beachten, erläuterte die Ausschussvorsitzende die Sachlage. Dies sei sowohl vertraglich geregelt als auch über das Entsendegesetz. Darüber hinaus sei das Betreten der umzäunten und bewachten Baustelle nur mit einem Baustellenausweis möglich. Die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften zu kontrollieren sei Aufgabe des Hauptzollamtes Stuttgart, das zu diesem Zweck ein Büro auf der Baustelle der Landesmesse eingerichtet habe. Die in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Fälle von Lohndumping seien im Übrigen von der Zollbehörde aufgedeckt worden. Diese Kontrollinstanz sei inzwischen weiter ausgebaut worden. Neuerdings, so Netzhammer abschließend, würde die Zollfahndung auch in die Projektsteuerung einbezogen.