Beratungen über Denkschrift des Rechnungshofes
Finanzausschuss gibt Beschlussempfehlungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Stuttgart. Mit der Denkschrift 2001 des Rechnungshofes zur Haus-halts- und Wirtschaftsführung des Landes hat sich der Finanzaus-schuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Oktober 2001, befasst. Wie der Vorsitzende des Ausschusses, der SPD-Abgeordnete Herbert Moser, nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, bezog das Gremium zu den Prüfungsergebnissen mit einer Reihe von Beschlussempfehlungen Stellung. Moser verwies auf die Feststellung des Rechnungshofes, wonach die Landesschulden im Jahr 2000 erneut um 1,8 Mrd. DM auf 61,1 Mrd. DM angewachsen seien. Die Pro-Kopf-Verschuldung sei Ende 2000 bei 5.506 DM gelegen und damit gegenüber dem Vorjahr um drei Prozent gestiegen. Baden-Württemberg befinde sich in der Pro-Kopf-Verschuldung auf dem dritten Platz aller Flächenländer und weiterhin auf dem zweitbesten Platz der acht alten Flächenländer. In der Denkschrift sei weiter ausgeführt, dass sich der Anteil des gesamten Schuldendienstes an den Gesamtausgaben des Landes von 15,1 auf 15,5 Prozent erhöht habe. Gestiegen sei im Jahr 2000 auch die Investitionsquote, und zwar von 9,4 auf 11,3 Prozent, was unter anderem auf den Erwerb der stillen Beteiligung an der Landesbank Baden-Württemberg in Höhe von 592,5 Mio. DM zurückzuführen sei. Von den Darlegungen des Rechnungshofes nahm der Finanzausschuss zustimmend Kenntnis. "Mit Blick auf den in den nächsten Jahren zu erwartenden deutlichen Anstieg der Zinsausgaben für Kreditmarktschulden muss das Ziel der Nullverschuldung weiterhin konsequent verfolgt werden", unterstrich Moser. Nur auf diese Weise könne eine struktu-relle Verbesserung des Landeshaushalts erreicht und damit die dringend gebotene Haushaltskonsolidierung realisiert werden. Eine wichtige Forderung erhob der Finanzauschuss nach den Worten Mosers hinsichtlich der in der Denkschrift beschriebenen Disziplinarverfahren mit vorläufiger Dienstenthebung. Diese Verfahren dauerten nämlich zu lange. Laut Rechnungshof habe das Land im Zeitraum von Mitte 1992 bis Mitte 2000 jeden Monat rund 175.000 DM Besoldungsbe-züge an Bedienstete gezahlt, die wegen vorläufiger Dienstenthebung keine Dienstleistungen erbracht hätten. Die Ursache für die lange Verfahrensdauer - im Einzelfall bis zu neun Jahren - sehe der Rechnungshof in den geltenden Regeln der Landesdisziplinarordnung, die ein aufwändiges Verfahren bedingten, und zum anderen in praktischen Mängeln bei deren Anwendung. Als Ergebnis seiner Untersuchung halte der Rechnungshof eine rasche Novellierung der Landesdienstordnung für erforderlich. Vor allem durch eine Zusammenfassung der verschiedenen Verfahrensabschnitte könnten erhebliche Beschleunigungseffekte erzielt werden. Für die Zeit bis zur Novellierung schlage der Rechnungshof verschiedene Maßnahmen vor, mit denen die Disziplinarpraxis beschleunigt werden könnte. Zu den Verbesserungsvorschlägen zählen etwa eine personelle Verstärkung der Disziplinarkammern bei den Verwaltungsgerichten sowie eine Beschränkung der Vorermittlungen auf das unabdingbare Mindestmaß. Wie Moser erklärte, hat der Finanzaus-schuss in einer Beschlussempfehlung die Landesregierung einstimmig aufgefordert, bis spätestens 30. Juni 2003 ein Gesetz zur Reform des Landesdisziplinarrechts vorzulegen, das die Vorschläge des Rechnungshofs berücksichtigt. Solange die derzeit geltende Landesdisziplinarordnung noch in Kraft sei, sollte das vom Rechnungshof vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Beschleunigung der Disziplinarverfahren umgesetzt und dem Landtag bis 30. Juni 2002 hierüber berichtet werden. Nach den Ausführungen seines Vorsitzenden hat der Finanzausschuss auch der Beschlussempfehlung zugestimmt, die Vorschläge des Rechnungshofs für die künftige Gestaltung der zentralen Lehrerfortbildung zu prüfen und umzusetzen. Einstimmig habe sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, die bedarfsorientierte Fortbildungsplanung weiterzuentwickeln. Außerdem sollten die Schulen angehalten werden, ihre Verantwortung für Fortbildungsplanung und Fortbildungscontrolling stärker wahrzunehmen. Dem Landtag solle das Kultusministerium bis 31. Dezember 2002 einen entsprechenden Bericht vorlegen. In seiner Denkschrift hatte der Rechnungshof angemerkt, dass die zentrale Lehrerfortbildung noch effektiver gestaltet und wirtschaftlicher organisiert werden müsse. Die Untersuchung des Rechnungshofs bezog sich auf die Staatlichen Akademien für Lehrerfortbildung in Calw, Donaueschingen, Esslingen und Schwäbisch Hall sowie das Lan-desinstitut für Schulsport in Ludwigsburg. Angesichts eines Kostenvolumens von 57 Mio. DM im Jahr 1999 empfiehlt der Rechnungshof vor allem eine stärker bedarfsorientierte Fortbildungsplanung und ein ausgeprägtes Fortbildungscontrolling. Hierzu gehöre eine systematische Erfassung der Wirkungen von Fortbildungsmaßnahmen und zwar sowohl im Rahmen der Personalentwicklung als auch in Bezug auf die Qualität von Unterricht. Die Einrichtungen der zentralen Lehrerfortbildung, so der Rechnungshof, sollten vorwiegend den strategischen Fortbildungsbedarf abdecken und sich zudem mehr der konzeptionellen Arbeit widmen, wie z.B. der Entwicklung neuer fachlicher Fortbildungsprogramme.