Bericht der Ermittlungsbeauftragten zum Thema „Sexuelle Belästigung in Landesbehörden“ veröffentlicht
Stuttgart. Der von der Ermittlungsbeauftragten des Untersuchungsausschusses „IdP & Beförderungspraxis“ erstellte Bericht vom 27. Februar 2024 über die Auswertung von Aktenbeständen zu dem Themenfeld „sexuelle Belästigung in Landesbehörden“ wurde mit Beschluss des Untersuchungsausschusses vom 20. September 2024 in teilweise anonymisierter Fassung veröffentlicht. Das hat die Vorsitzende des Gremiums, Daniela Evers (Grüne), mitgeteilt. „Der Ausschuss freut sich, die Öffentlichkeit über die Erkenntnisse der Ermittlungsbeauftragten informieren zu können“, so Evers.
Mit Entscheidung vom 5. Oktober 2023 hatte der Untersuchungsausschuss „IdP & Beförderungspraxis“ einstimmig die Einsetzung einer Ermittlungsbeauftragten zu dem Untersuchungsgegenstand der sexuellen Belästigung in Landesbehörden beschlossen. Die Einsetzung erfolgte zur Unterstützung der Untersuchungen nach Teil A. I. Nr. 1. – Klärung der Frage, wie die Landesregierung mit dem Thema und Vorwürfen der sexuellen Belästigung in Landesbehörden bisher umgegangen ist – sowie nach Teil A. I. Nr. 3. – Klärung der Frage, welche Informationen den Behörden und weiteren Stellen zu Vorwürfen der sexuellen Belästigung oder von sexuellen Annäherungsversuchen durch A. R. und anderen Beschäftigen von Landesbehörden vorliegen und welche Personen innerhalb und außerhalb des Innenministeriums mit direkten und indirekten Kontakten zu Angehörigen der Ministerien oder anderer Behörden davon zu welchen Zeitpunkten Kenntnis erhielten – des Einsetzungsbeschlusses vom 01. Juni 2022, LT-Drs. 17/2649. Erteilt wurde der Auftrag an Frau Richterin am Amtsgericht Bärbel Hönes.
Gemäß dem erteilten Ermittlungsauftrag vom 5. Oktober 2024 wurde ein Teil der für den Untersuchungsauftrag relevanten Verdachtsfälle sexueller Belästigung im Bereich der Landesregierung und der Landesbehörden Baden-Württemberg, welche dem Untersuchungsausschuss von Seiten der Landesregierung gemeldet wurden, näher durch die Ermittlungsbeauftragte untersucht. Zu diesem Zweck hat die Ermittlungsbeauftragte die insoweit durch das Staatsministerium, das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, das Ministerium der Justiz und für Migration und das Ministerium für Finanzen vorgelegten sächlichen Beweismittel (insbesondere Akten) gesichtet und ausgewertet sowie ergänzende Erkundigungen bei den aktenvorlegenden Ministerien eingeholt. Darüberhinausgehende eigene Ermittlungen wurden von der Ermittlungsbeauftragten entsprechend ihres beschränkten Auftrags nicht durchgeführt.
Ziel der Tätigkeit der Ermittlungsbeauftragen war zum einen, dem Untersuchungsausschuss einen fundierten Überblick über den Umfang und die Art der gemeldeten Verdachtsfälle sexueller Belästigung in Landesbehörden sowie über den Umgang der Landesregierung und der jeweiligen Landesbehörden mit diesen Verdachtsfällen zu ermöglichen. Zum anderen sollte die Ermittlungsbeauftragte dem Ausschuss auf der Grundlage ihrer bei den Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse und Feststellungen eine Einschätzung geben, ob weitergehende Untersuchungen zu den Themenfeldern der sexuellen Belästigung in Landesbehörden sowie des diesbezüglichen Umgangs der Landesregierung und der Landesbehörden erforderlich erscheinen und hierfür ggf. weiterführende Empfehlungen aussprechen.
Nähere Informationen zu dem der Ermittlungsbeauftragten erteilten Auftrag können dem Beschluss des Untersuchungsausschusses vom 5. Oktober 2024 entnommen werden, welcher ebenfalls veröffentlicht wurde und dem Bericht der Ermittlungsbeauftragten vom 27. Februar 2024 vorangestellt ist.
Mit Datum vom 27. Februar 2024 hat die Ermittlungsbeauftragte dem Untersuchungsausschuss ihren Ermittlungsbericht vorgelegt.
Gemäß Beschluss des Untersuchungsausschusses vom 20. September 2024 wurde der Bericht nunmehr in – aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes – teilweise anonymisierter, pseudonymisierter und umformulierter Fassung veröffentlicht, um der Öffentlichkeit einen Einblick in die Erkenntnisse der Ermittlungsbeauftragten zu ermöglichen.
Der Bericht steht ab sofort auf der Internetpräsenz des Landtags von Baden-Württemberg zum Herunterladen zur Verfügung.