Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen in der Landesverwaltung weiter gesunken

Stuttgart. Mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung hat sich der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration in seiner Sitzung am Mittwoch, 21. Juni 2023, befasst. Wie der Ausschussvorsitzende Florian Wahl (SPD) berichtete, kritisierte die SPD in der Sitzung die ihrer Auffassung nach unzureichenden Bemühungen der Landesregierung, die Beschäftigungsquote zu erhöhen. 

Nach Angaben Wahls diskutierte der Ausschuss den laut einem Landtagsbeschluss jährlich vorzulegenden Bericht der Landesregierung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Der aktuelle Bericht liefert Zahlen für das Jahr 2021. Danach lag die errechnete Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung im Jahresdurchschnitt bei 4,12 Prozent. 2020 hatte der Jahresdurchschnitt noch 4,24 Prozent betragen, 2019 lag er bei 4,46 Prozent. 

Laut dem Bericht erfüllen sieben Bereiche (2020: fünf Bereiche) der Landesverwaltung, die Zahlen zu der Erhebung beisteuern, die gesetzliche Pflichtbeschäftigungsquote in Höhe von fünf Prozent nicht. Damit sei es auch 2021 nicht gelungen, die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe zu verhindern. Das Land Baden-Württemberg habe als Arbeitgeber bereits seit dem Jahr 2015 die Pflichtbeschäftigungsquote nicht mehr erreicht. Es sei deshalb im Jahr 2021 eine Ausgleichsabgabe in Höhe von insgesamt 3.490.643,41 Euro an das Integrationsamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales zu entrichten gewesen, heißt es in dem Bericht der Landesregierung.   

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden kritisierte die SPD, dass das Land die Quote unterschreite und seit Jahren nicht in der Lage sei, einen Stellenpool für die Einstellung von schwerbehinderten Menschen zu bilden. Die SPD habe zudem gefordert, die Regierung müsse aktuellere Zahlen vorlegen und eine Strategie des Umgangs mit Lehrkräften nach psychischer Erkrankung. Das erfordere allein der Fachkräftemangel.

Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) habe erklärt, die Landesregierung setze alles daran, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern, wie Florian Wahl weiter berichtete. Es sei bedauerlich, dass die Beschäftigungsquote nicht erreicht werde. Der Minister habe aber zu bedenken gegeben, dass dies auch demografische Gründe habe, da viele langjährig beschäftigte schwerbehinderte Menschen aus den geburtenstarken Jahrgängen die Altersgrenze erreichten und aus der Landesverwaltung ausschieden. Auch das Thema Frühverrentung spiele eine Rolle. Hinzu komme, dass es auf dem Arbeitsmarkt zu wenige schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber gebe, habe Lucha erklärt, so Wahl.

Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden warf die FDP/DVP die Frage auf, ob die Fünf-Prozent-Quote überhaupt noch Sinn mache, wenn es grundsätzlich an Bewerberinnen und Bewerbern mangle und die Vorgabe folglich gar nicht mehr zu erreichen sei. Lucha habe dem entschieden widersprochen. An der Quote wolle er nicht rütteln lassen, weil sie das Thema Inklusion auch auf dem Arbeitsmarkt als dringlich im Gespräch halte.