Beschlussempfehlung:

Sozialausschuss des Landtags stimmt Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz zu Stuttgart. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Nichtraucherschutz hat der Sozialausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 12. Juli 2007, mehrheitlich zugestimmt. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, die GRÜNEN-Abgeordnete Brigitte Lösch, mit. Keine Mehrheit fanden laut Lösch Änderungsanträge der SPD und der GRÜNEN, in dem Gesetz davon abzusehen, unter bestimmten Bedingungen an Schulen, Behörden und in Gaststätten Ausnahmen vom Rauchverbot zu ermöglichen. „Mit dem Gesetz soll ein umfassender Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens erreicht werden“, erklärte die Ausschussvorsitzende. Dies gelte insbesondere für solche Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhielten, also für Schulen, Jugendhäuser und Kindertageseinrichtungen. Untersagt werde das Rauchen außerdem in Behörden, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes und der Kommunen sowie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Gaststätten. Anders als in Schulen und Kindertagesstätten, wo es vorrangig um den Schutz von Kindern und Jugendlichen gehe, sollen dort unter bestimmten Voraussetzungen Raucherzimmer eingerichtet werden können. Mit Rücksicht auf Besonderheiten und spezielle Therapieziele, zum Beispiel in Palliativstationen, sehe der Gesetzentwurf vor, in Krankenhäusern Ausnahmen vom Rauchverbot zu ermöglichen. Dasselbe gelte für Pflegeeinrichtungen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Rauchverbote obliegt nach Angaben Löschs den Leiterinnen und Leitern der jeweiligen Einrichtungen. Diese hätten dafür zu sorgen, dass über die Rauchverbote in geeigneter Weise informiert werde. Damit das Rauchverbot auch praktisch durchsetzbar sei, könnten Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einer angemessenen Geldbuße geahndet werden, so Lösch. Wie die Ausschussvorsitzende abschließend erläuterte, soll das Landesnichtraucherschutzgesetz in der Plenarsitzung am 25. oder 26. Juli 2007 verabschiedet werden. Sodann könne es wie geplant am 1. August 2007 in Kraft treten.