Beschlussempfehlung im Sozialausschuss:

Mehrheit für Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes Stuttgart. In Gaststätten ohne abgetrennten Nebenraum und in Diskotheken soll in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen wieder geraucht werden dürfen. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung, der den Nichtraucherschutz in dieser Hinsicht abändert, hat der Sozialausschuss des Landtags in seiner Sitzung am Donnerstag, 11. Dezember 2008, mehrheitlich zugestimmt. Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge von SPD und GRÜNEN, die darauf abzielten, das Rauchen in Gaststätten und Schulen ausnahmslos zu untersagen. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die GRÜNEN-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, ist eine Änderung des Landesnichtraucherschutzgesetzes notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht den Verfassungsbeschwerden eines Gaststättenbetreibers und einer Diskothekenbetreiberin stattgegeben hat. Nach Angaben der Ausschussvorsitzenden soll das Rauchen in Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Gastfläche und ohne abgetrennten Nebenraum zukünftig erlaubt werden. Dies gelte allerdings nur für den Fall, dass keine oder lediglich kalte Speisen einfacher Art angeboten werden, Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben und die Gaststätte deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist. Wenn die Gaststätte einmal als Rauchergaststätte betrieben werde, dann müsse sie dauerhaft als solche genutzt werden. Es sei also nicht möglich, sie abwechselnd als Raucher- und als Nichtrauchergaststätte zu führen. Des Weiteren dürfe in abgetrennten Nebenräumen von Diskotheken künftig geraucht werden, sofern die betreffenden Nebenräume über keine Tanzfläche verfügen und eindeutig als Raucherräume ausgewiesen sind. Zudem sei der Zutritt zur Diskothek auf volljährige Personen zu beschränken. Schließlich stelle es in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn der Betreiber einer Gaststätte oder einer Diskothek seiner Kennzeichnungspflicht nicht nachkäme oder Verstöße gegen das Rauchverbot nicht verhindere. Diese Ordnungswidrigkeit könne mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro beziehungsweise 5.000 Euro bei Wiederholungsfällen innerhalb eines Jahres geahndet werden. „Mit der Entscheidung der Landesregierung, auf ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie und in Schulen zu verzichten, wird die Chance vertan, die Bevölkerung umfassend vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen“, erklärte die Ausschussvorsitzende abschließend.