Bezüge der Landtagsabgeordneten werden zum 1. Juli 2014 an Einkommensentwicklung angepasst
Stuttgart. Aufgrund der vom Statistischen Landesamt festgestellten Einkommensentwicklung im Südwesten werden die Diäten der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg zum 1. Juli 2014 angepasst. Dies erfolgt auf Grundlage eines sogenannten Indexierungsverfahrens, das vom Landtag im Jahr 2005 eingeführt und im Juni 2011 für die 15. Wahlperiode bestätigt wurde. Wie die Landtagspressestelle am Dienstag, 3. Juni 2014, mitteilte, steigt entsprechend dieser Bemessungsmethode die steuerpflichtige Grundentschädigung für die Parlamentarier um 1,26 Prozent auf 7.290 Euro pro Monat.
Nach Angaben der Landtagspressestelle werden außerdem die Kostenpauschale und der Vorsorgebeitrag an aktuelle Entwicklungen angepasst. Die Kostenpauschale wird um 1,7 Prozent auf 1.533 Euro pro Monat erhöht, der Vorsorgebeitrag um 2,59 Prozent auf 1.628 Euro. Bemessungszeitraum für die aktuelle Anpassung sind die Monate Juli 2012 bis Juli 2013.
Das Indexierungsverfahren ist so geregelt, dass das Statistische Landesamt dem Landtag eine Maßzahl mitteilt, die sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst orientiert. Für die Kostenpauschale ermittelt das Statistische Landesamt den Wert anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Baden-Württemberg, während sich der Vorsorgebeitrag an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung orientiert.
Auf der Grundlage dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet und vom Landtagspräsidenten im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht.
Anlage
Bekanntmachung des Landtagspräsidenten vom 3. Juni 2014 als pdf(externer Link)