Bildungsausschuss befasst sich mit abgeschaffter Rechtschreibmethode „Lesen durch Schreiben“

Stuttgart. Der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 14. März 2024, auf Antrag der FDP/DVP-Fraktion über die 2016 wieder abgeschaffte Rechtschreibmethode „Lesen durch Schreiben“ diskutiert. Das hat die Vorsitzende Petra Häffner (Grüne) mitgeteilt. 

Die Antragstellenden wollten vom Kultusministerium u.a. wissen, wie das damals ausgesprochene Verbot in der Praxis umgesetzt wird und wie die Landesregierung den Einfluss der Methode, auch „Schreiben nach Gehör“ genannt, auf die Rechtschreibkompetenzen der betroffenen Schülerinnen und Schülern bewertet. Auf korrekte Rechtschreibung wurde bei „Lesen durch Schreiben“ ausdrücklich nicht geachtet. „Die Landesregierung reagierte 2016 auf den Ländervergleich des Instituts für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (lQB) Berlin für die Sekundarstufe I in den Sprachen“, erklärte die Ausschussvorsitzende. „Baden-Württemberg schnitt im Bereich der Rechtschreibung schlechter ab, weswegen die Grundschulen per Erlass dazu aufgefordert wurden, Methoden, bei denen Kinder lange nicht auf die richtige Rechtschreibung achten müssen, nicht mehr zu praktizieren.“

Die Antragstellenden hätten in ihrem Fragenkatalog an das Ministerium nachgehakt, ob man einen Zusammenhang zwischen der Methode „Lesen durch Schreiben“ und den rückläufigen Kompetenzen baden-württembergischer Grundschulkinder im Kompetenzbereich Orthografie sehen könne, so Häffner weiter. Staatssekretär Volker Schebesta (CDU) habe betont, es gebe vielfältigen Einflussfaktoren und Randbedingungen des Lernens von Schülerinnen und Schülern. Die Ergebnisse von Schulleistungsstudien könne man nicht auf den Einsatz einer einzelnen Unterrichtsmethode zurückführen. Vonseiten der Antragstellenden sei im Ausschuss kritisch angemerkt worden, es sei widersprüchlich, dass das Verbot unter der damaligen Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) infolge der Studienergebnisse ausgesprochen worden sei und gleichzeitig die empirische Nachweisbarkeit angezweifelt werde. „Es ist für den Bildungsausschuss aber unstrittig, dass die Entscheidung, „Lesen durch Schreiben“ abzuschaffen, richtig war“, so Häffner.  Vonseiten der Regierungsfraktionen sei nochmals auf die aktuellen Fortschritte in der Bildungspolitik und die Fortbildungsangebote für Grundschullehrkäfte mit Programmen wie „Starke BASIS!“ Deutsch hingewiesen worden.