Bildungsausschuss befasst sich mit Empfehlungen zur Schulverwaltungssoftware 

Stuttgart. Im Juli vergangenen Jahres beschloss der Landtag, dass der Rech-nungshof die Vorgänge rund um das Schulverwaltungsprogramm Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW) prüfen solle. Der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. Mai 2019, mit dem nun vorliegenden Bericht des Landesrechnungshofes befasst. Dies teilte die Vorsitzende des Gremiums, Brigitte Lösch (Grüne) mit: „Unsere Schulen brauchen eine funktionsfähige amtliche Schulverwaltung, die sie bei der Bewerkstelligung von administrativen Aufgaben unterstützt“, erklärte Lösch. „Es war gut und richtig, den Rechnungshof mit der Aufarbeitung der Vorgänge zu beauftragen.“

Begonnen wurde mit dem Projekt der Amtlichen Schulverwaltungssoftware im Jahr 2006. Nach den ursprünglichen Plänen des Kultusministeriums Baden-Württemberg sollte diese ab dem Schuljahr 2008/09 eingesetzt werden und die Schulen bei der Bewältigung von Verwaltungsaufgaben elektronisch unterstützen. „Jedoch wird die Software bis heute leider nicht flächendeckend genutzt“, bedauerte Lösch. Wie der Rechnungshof mitteilte, würden etwa 410 Schulen im Land das Programm nutzen; das seien neun Prozent aller Schulen. Die elektronische Übertragung von Daten der amtlichen Schulstatistik, die eigentliche Kernfunktion des Programms, nutzten sogar nur zwei Prozent der Schulen. Die Softwarelandschaft an den baden-württembergischen Schulen sei daher noch sehr heterogen. Die Kernfunktion, die amtliche Schulstatistik, funktioniere nach Informationen des Ministeriums mittlerweile bei allen Schularten. Man sei daher auf einem guten Weg. 

Nach Informationen des Rechnungshofs habe das Projekt seine Zielvorgaben deut-lich verfehlt. Das hänge zwar auch damit zusammen, dass bildungspolitisch in den vergangenen Jahren einiges geändert habe, wie die Umstellung des neunjährigen auf das achtjährige Gymnasium. Allerdings würden auch die Daten zur Unterrichtssituation bisher nicht wie vorgesehen von der Software geliefert, sondern würden von jeder Schule direkt ins System Verfahren Amtliche Schuldaten eingespeist. Die Da-tenübernahme aus den operativen Verfahren der Kultusverwaltung hingegen funkti-oniere grundsätzlich. „Trotz der zahlreichen Kritikpunkte bewerten die teilnehmenden Schulen die Software tendenziell positiv“, berichtete die Ausschussvorsitzende. 

Die Untersuchung des Rechnungshofs zeige, dass die Amtliche Schulverwaltungs-software grundsätzlich geeignet sei, die täglichen Verwaltungsaufgaben der Schulen elektronisch zu unterstützen. Mittlerweile sei die amtliche Schulstatistik für alle Schularten programmiert und werde aktuell auch pilotiert. Im Herbst dieses Jahres plane das Ministerium, dem Landtag einen Gesetzesentwurf bezüglich der ver-pflichtenden Nutzung für Schulen vorzulegen. Lösch schloss sich der Einschätzung des Rechnungshofs an: „Eine verpflichtende Nutzung der Software ist nur dann sinnvoll, wenn ihre Kernfunktionen flächendeckend zur Verfügung stehen und die angekündigten Entlastungen auch im Arbeitsalltag der Schulen spürbar sind.“