Bildungsausschuss spricht sich für ergänzende Finanzierung offener Schulbauprojekte aus
Stuttgart. Der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport hat sich am Donnerstag, 20. November 2025, unter der Leitung der Ausschussvorsitzenden Petra Häffner (Grüne) unter anderem in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen Grüne und CDU zum Gesetz über die ergänzende Förderung von Schulbau-, Ganztagsbau- und Schulsanierungsmaßnahmen kommunaler Schulträger mit hohem Auswärtigenanteil (SchbEFöG) befasst.
Der Gesetzentwurf sehe eine ergänzende Förderung für noch nicht abgeschlossene und bereits geförderte Maßnahmen bis einschließlich des Förderprogramms 2024 vor, berichtete Häffner. Ziel sei es, Konflikte zwischen Schulträgern und Umlandkommunen – insbesondere im Zusammenhang mit § 31 Schulgesetz – zu vermeiden. Durch die ergänzende Förderung solle den betroffenen Kommunen eine Zuwendung in Höhe der ursprünglich gewährten Förderung für den Auswärtigenanteil zukommen.
Dabei sei eine Deckelung der Gesamtzuwendung auf 90 Prozent des im ursprünglichen Bewilligungsbescheid festgesetzten zuwendungsfähigen Bauaufwands vorgesehen. Dies sei laut Ministerium notwendig, um eine Voll- oder Überfinanzierung der Maßnahme auszuschließen. Für die Nachförderung seien Mittel aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro eingeplant. Diese Mittel seien vollständig dem KIF entnommen, gegenseitig deckungsfähig und sollen im Einvernehmen mit den Kommunalen Landesverbänden verwendet werden.
Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags, gab in einer öffentlichen Anhörung eine gemeinsame Stellungnahme der Kommunalen Landesverbände ab. Er dankte der Regierungskoalition für den Gesetzentwurf und erklärte, dass dieser aus Sicht der Kommunalen Landesverbände einen ausgewogenen Kompromiss darstelle und ein wichtiger Impuls sei, um die interkommunale Einigung zu unterstützen. Der Gemeindetag habe sich bei der Gesetzentwicklung gut einbezogen gefühlt und stehe zu dem Entwurf. Er bat den Landtag um Zustimmung. Die Grünen und die CDU bedankten sich beim Gemeindetag für die gute, konstruktive und pragmatische Zusammenarbeit. Mit dem Gesetz werde eine bestehende Lücke geschlossen und mehr Verlässlichkeit sowie Planungssicherheit geschaffen, gab Häffner die Ausführungen der Grünen wieder.
In der Sitzung sei vom Ministerium zudem der Anwendungsbereich des Gesetzes erläutert worden: Es gelte für Schulbau-, Ganztagsbau- und Sanierungsmaßnahmen öffentlicher Schulträger, die nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften gefördert worden seien. Ein Anspruch auf ergänzende Förderung bestehe nur, wenn eine bestandskräftige Bewilligung bis einschließlich des Förderprogramms 2024 vorliege, die Maßnahme bis Ende 2024 nicht vollständig ausgezahlt worden sei und der Anteil der auswärtigen Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt der ursprünglichen Bewilligung mindestens 30 Prozent betragen habe. Jäger legte dar, dass der Verwaltungsgerichtshof im Dezember 2022 entschieden habe, dass der Schwellenwert für eine Umlandbeteiligung bei 30 Prozent Auswärtigenanteil liege. Unterhalb dieser Grenze komme es daher in der Regel nicht zu interkommunalen Streitigkeiten. Der Gesetzentwurf lege daher einen geeigneten Wert fest, um die meisten Konflikte zu minimieren, ohne sie vollständig ausschließen zu können.
Weiter sei die Notwendigkeit einer Abweichung von den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) thematisiert worden. Durch eine entsprechende Ausnahmeregelung sei eine nachträgliche Erhöhung der Förderung erst ermöglicht worden. Das Ministerium habe betont, dass damit insbesondere sogenannte Schwebefälle berücksichtigt werden können. In der nicht-öffentlichen Sitzung habe sich das Ministerium nach Angaben Häffners erfreut darüber gezeigt, dass ein gemeinsamer Weg gefunden worden sei, um anstehende kommunale Rechtsstreitigkeiten zwischen Schulträgern, Umlandkommunen und dem Land zu minimieren. Viele Schulgebäude seien in die Jahre gekommen – der Handlungsbedarf sei entsprechend groß.
Die SPD habe erklärt, dass sie zur Befriedung zwischen den Gemeinden beitragen wolle. Die FDP/DVP habe betont, dass die Mittel in kommunaler Hand gut aufgehoben seien und begrüßt, dass die Bürokratie reduziert werden solle. Beide Fraktionen hätten dafür plädiert, einen Teil der Fördersumme direkt als Abschlag nach Bewilligung auszuzahlen, um die Liquidität der Kommunen zu erhöhen. Das Ministerium habe entgegnet, dass man sich an die Landeshaushaltsordnung halten müsse. Demnach würden Gelder entsprechend dem Baufortschritt ausbezahlt. Zudem müsse für eine Förderung der erforderliche Auswärtigenanteil vorliegen.
Der Empfehlung des Finanzausschusses, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, sei der Bildungsausschuss einstimmig gefolgt, so Häffner.