Breite Zustimmung für mehr Transparenz in öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Stuttgart. Der Ständige Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 30. März 2023, mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag befasst, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgrund der Vorkommnisse beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Mindeststandards in Sachen Regeltreue und Transparenz vorgibt. Der Ausschussvorsitzende Guido Wolf (CDU) erklärte mit Blick auf den rbb, es gelte, verlorenes Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wiederzugewinnen. Wenn dies nicht gelinge, werde auch die Politik einen Vertrauensverlust erleiden.
Wie der Ausschussvorsitzende Wolf aus der Sitzung berichtete, erläuterte der Staatssekretär für Medienpolitik, Rudi Hoogvliet, die mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag geplanten strukturellen Veränderungen für mehr Regeltreue und Transparenz in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Demnach sollen beispielsweise die Veröffentlichungspflichten für die Sender verschärft und neben Bezügen der Intendanten und Direktoren nun auch Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und sonstige geldwerte Vorteile im Internetauftritt veröffentlicht werden. Zudem sollen alle Sender ein anerkannten Standards entsprechendes Compliance-Management-System erhalten und Aufsichtsgremien fachlich gestärkt werden, indem durch Expertise der Mitglieder relevante Fachkenntnisse in Betriebswirtschaft und Recht verbindlich nachzuweisen sind.
Die geplanten Regelungen wurden im Ausschuss nach Angaben des Vorsitzenden mehrheitlich begrüßt. Es müsse sichergestellt sein, dass Rundfunkbeitragsmittel künftig in allen Rundfunkanstalten wirtschaftlich und transparent eingesetzt werden, habe es geheißen. Nur so könnten die Sender verlorengegangenes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger wiedergewinnen. Die Grünen hoben laut Wolf hervor, dass Baden-Württemberg die länderübergreifende Arbeit am Vierten Medienänderungsstaatsvertrag maßgeblich vorangetrieben und zügig zu einem Abschluss gebracht habe. Damit lägen nun erstmals für den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk einheitliche Vorgaben für Regeltreue und Transparenz vor. Wie Wolf weiter berichtete, habe die SPD angemerkt, die Vorgaben für die Sender gerade in Sachen Transparenz könnten womöglich dem Landtag zum Vorbild gereichen.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden betonte Staatssekretär Hoogvliet auf Nachfrage der FDP/DVP, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ausdrücklich schärfere zusätzliche Regelungen der Länder nicht ausschließt. Er sehe dafür in Baden-Württemberg aber keine Veranlassung, da man beim SWR Auswüchse wie beim rbb nicht sehen könne.
Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag solle Anfang 2024 in Kraft treten, habe Hoogvliet berichtet, so Wolf. Im Mai sei die Unterzeichnung durch die Ministerpräsidenten vorgesehen. Dann müssten die Vorgaben noch in ein Landesgesetz überführt werden, dem der Landtag zustimmen müsse.