Bürgerbeauftragte Beate Böhlen stellt Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vor

Stuttgart. Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Beate Böhlen, hat in der Sitzung des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen am Mittwoch, 9. Juli 2925, ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 vorgestellt. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, Ulli Hockenberger (CDU), mitgeteilt. „Die Bürgerbeauftragte hat eine besondere Zuständigkeit für die Polizei Baden-Württemberg, das ist für den Innenausschuss von Interesse“, so Hockenberger.
 

Böhlen habe zunächst einen Überblick gegeben. Demnach haben ihr Team im Jahr 2024 882 Eingaben und Beschwerden erreicht. 2023 seien es 837 gewesen. Die meisten Kontaktaufnahmen erfolgten auch 2024 in schriftlicher Form, über E-Mail, Brief oder über das Kontaktformular. Die meisten Eingaben hätten 2024 erstmals das Sachgebiet der externen Polizeibeschwerden (229 Eingaben) betroffen, welches auch nochmals deutlich gegenüber dem Vorjahr (177 Eingaben) gewachsen sei. Ebenfalls sehr viele Eingaben beträfen das Sachgebiet Inneres und öffentliche Ordnung (195) sowie das Sachgebiet Gesundheit und Soziales (121). Bei den im Berichtszeitraum abgeschlossenen Fällen konnte in rund 74 Prozent ein positives Ergebnis erreicht werden.

Böhlen habe dargelegt, dass es bei den Fällen aus dem internen Polizeibereich 2024 nochmal einen Anstieg der Fallzahlen gegeben habe. 34 Eingaben seien von Polizeiangehörigen bei ihr eingegangen. Dabei betreffe der deutlich überwiegende Teil der Eingaben vor allem das Führungsverhalten von Vorgesetzten. Darüber hinaus habe es Eingaben zu Stellenbesetzungsverfahren gegeben sowie zu Dienstunfällen und Gesundheitsvorsorge. Böhlen habe darauf hingewiesen, dass es seit März 2024 das Amt des Polizeibeauftragten beim Bund gebe. Sie sehe es als sehr wichtig an, dass es einen Austausch mit Polizeibeauftragten der anderen Länder gebe. Auch sei es erforderlich, dass Fälle einheitlich kategorisiert und nicht nur unter Sonstiges zusammengefasst würden. „Diese Einschätzung ist im Ausschuss geteilt worden“, so Ulli Hockenberger.

Durch Information und Beratung sei es in 40 Prozent aller Fälle möglich gewesen, den Menschen eine Hilfestellung zur Überwindung ihrer Problematik zu geben. Durch Weiterleitung und Vermittlung sei in 19 Prozent der Fälle eine Weichenstellung zur Abhilfe geschaffen worden, habe Böhlen ausgeführt. Mehr als drei Viertel der Fälle (79,9 Prozent) hätten innerhalb eines Monats abgeschlossen werden können.

Die Bürgerbeauftragte ist eine unabhängige und weisungsungebundene Institution, die sich für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einsetzt und die Transparenz sowie Effizienz der öffentlichen Verwaltung fördert. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich niederschwellig und vertraulich an die Bürgerbeauftragte wenden. Auch alle Polizeiangehörige, die sich über polizeiinternes Handeln beschweren wollen, können ohne Einhalten des Dienstweges jederzeit Kontakt aufnehmen. Beate Böhlen ist seit 2019 die Bürgerbeauftragte des Landes. Der Tätigkeitsbericht, der jährlich dem Landtag vorzulegen ist, liegt als Drucksache 17/8987 vor.