Bürokratieabbau wichtiger als Landestariftreue- und Mindestlohngesetz
Stuttgart. Mit dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) sowie Meisterabschlüssen, Meisterprämie und Meistergründungsprämie hat sich der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in der Sitzung am Mittwoch,
18. September 2024, befasst. Das berichtete der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP). Ein weiteres Thema seien Zahlungsmoral und Zahlungsgeschwindigkeit bei Zahlungen der öffentlichen Hand gewesen.
Auf Antrag der SPD-Fraktion debattierte der Ausschuss den aktuellen Stand zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG). Die antragstellende SPD-Fraktion wollte sich mit ihrem Antrag „Faire Wettbewerbsbedingungen und Stärkung der Tarifbindung? Bei Grün-Schwarz Fehlanzeige!“ nach Aussage des Ausschussvorsitzenden für eine Stärkung der Tarifbindung einsetzen und im Nachgang zu einer Regierungsbefragung wissen, welche Änderungen es am Gesetzentwurf gab. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wurde der Gesetzentwurf dahingehend geändert, dass nunmehr ein vergabespezifisches Mindestentgelt eingeführt worden sei, das an die unterste Entgeltgruppe des Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes gekoppelt sei. Zudem seien im LTMG-Entwurf strategische Beschaffungsziele für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte für Land und Kommunen verankert worden.
Die Landesregierung führte dazu nach Angaben von Dr. Schweickert aus, dass der ressortabgestimmte Entwurf des Gesetzes zur Änderung des LTMG nicht weiterverfolgt werde. Dies sei von Seiten der Fraktionen der FDP/DVP, der CDU und der AfD begrüßt worden. Von Seiten der Grünen-Fraktion sei klargestellt worden, dass man sich ein solches Gesetz gewünscht hätte, jedoch über den eigenen Schatten gesprungen sei und anerkenne, dass in den heutigen Zeiten eine solch bürokratische Regelung für die Wirtschaft und die Kommunen nicht mehr passend sei. Die SPD-Fraktion habe das faktische Ende eines Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes massiv kritisiert.
Mit Meisterabschlüssen, Meisterprämie und Meistergründungsprämie beschäftigte sich der Ausschuss auf Antrag der FDP/DVP. Sie hatte diesbezüglich einen umfangreichen Fragenkatalog an das Wirtschaftsministerium gerichtet. Aus der Antwort geht hervor, dass die Anzahl der bestandenen Meisterprüfungen von 2020 bis 2023 um rund sieben Prozent angestiegen ist. Pro Jahr haben demnach zwischen 3.500 und 4.000 Personen in Baden-Württemberg ihren Meister im Handwerk abgelegt und die Meisterprämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten. Die Gesamtausgaben dafür lagen 2023 bei 4,01 Millionen Euro. Im laufenden Jahr wurden bis 31. Mai 1,96 Millionen Euro für die Meisterprämie ausgegeben.
Weiter teilte das Ministerium mit, dass die Anzahl der Anträge und Bewilligungen für die Meistergründungsprämie über die Jahre auf zuletzt 133 bewilligte Anträge im vergangenen Jahr angestiegen sind. Das Darlehensvolumen betrage 15,59 Millionen Euro. Die Gesamtausgaben für die gestaffelt ausgezahlte Meistergründungsprämie beliefen sich auf bisher 1,62 Millionen Euro.
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Dr. Schweickert lobten alle Fraktionen die Instrumente der Meisterförderung im Handwerk. In Zeiten des Fachkräftemangels sendeten sie wichtige Signale, habe es geheißen. Die FDP/DVP habe sich unter anderem dafür ausgesprochen, die Förderungen auf nicht-meistergebundene Berufe auszuweiten und ein Andocken der Meisterausbildung an akademische Ausbildungswege zu ermöglichen. Die SPD habe für eine Förderung auch von Industriemeistern votiert und eine Erhöhung der Meisterprämie ins Gespräch gebracht. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte laut Dr. Schweickert, sie würde sich einen Ausbau der Förderungen wünschen.
Ein weiteres Thema war ebenfalls auf Antrag der FDP/DVP die Zahlungsmoral und Zahlungsgeschwindigkeit bei Zahlungen der öffentlichen Hand. Aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums geht hervor, dass die Landesregierung generell bestrebt ist, bestehende Ansprüche im Rahmen des gesetzlichen Zahlungsziels sach- und fristgerecht zu begleichen. Zahlungen seien grundsätzlich am Tag der Fälligkeit zu leisten, also spätestens 30 Tage nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung, habe die Ministerin in der Sitzung bekräftigt, berichtete der Ausschussvorsitzende. Soweit in Einzelfällen Rechnungen erst nach Ablauf der Zahlungsfrist beglichen werden könnten, sei dies vor allem darauf zurückzuführen, dass inhaltliche Fragen zur Rechnung bestehen, unvollständige Rechnungsunterlagen vorliegen oder dass die zugrunde liegende Leistung vom Vertragspartner nicht vollständig oder nicht in der geforderten Qualität erbracht wurde, so das Ministerium.
Laut Dr. Schweickert äußerte die FDP/DVP, Berichte insbesondere aus der Bauwirtschaft legten den Schluss nahe, dass es um die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand nicht gut bestellt sei. Es handle sich mitnichten um Einzelfälle, wenn Zahlungen ausbleiben, wie vom Ministerium in seiner Antwort behauptet. Insofern dürften sich Kommunen oder das Land nicht wundern, wenn öffentliche Ausschreibungen mitunter nur auf wenig Resonanz stoßen. Grüne und CDU betonten nach Angaben des Ausschussvorsitzenden die Vorbildfunktion der öffentlichen Auftraggeber. Es könne nicht sein, dass schleppende Zahlungen die Liquidität von Unternehmen gefährden, hätten die Grünen darüber hinaus erklärt, so Dr. Schweickert. Mögliche Gründe dafür müssten aufgebarbeitet werden.
Weitere Themen im Ausschuss: Umsetzung und bisherige Ergebnisse der Fachkräftegewinnung aus Indien; Unterstützung der Landesregierung für das Projekt „Cisterscapes – Cistercian Landscapes connecting Europe“; Innovationsgutscheine – Stand der Dinge und Pläne für die Zukunft; Fachkräftepotenzial von Frauen erschließen.