Bund soll für Reform der Sicherungsverwahrung möglichst rasch eine Gesetzesgrundlage schaffen

Stuttgart. Um für den Umgang mit Straftätern, die aufgrund einer einschlägigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Haft entlassen werden, möglichst schnell ein rechtssicheres Verfahren entwickeln zu können, soll der Bund zeitnah eine Gesetzesgrundlage schaffen. Dafür soll sich die Landesregierung gemäß einem Beschluss einsetzen, den der Ständige Ausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Donnerstag, 30. September 2010, einstimmig gefasst hat. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Winfried Mack, mit. Wie Mack ausführte, ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 10. Mai 2010 rechtskräftig geworden. Danach verstoße die am 31. Januar 1998 in Deutschland in Kraft getretene Gesetzesänderung, durch welche die bis dahin geltende Höchstdauer von zehn Jahren für erstmals angeordnete Sicherungsverwahrung aufgehoben worden sei, gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, soweit davon Verurteilte betroffen seien, die bei der Begehung ihrer Tat mit dieser Folge nicht rechnen mussten. Die Konsequenzen dieser Entscheidung für die betroffenen Verurteilten würden von den Oberlandesgerichten bundesweit und im Land ganz unterschiedlich beurteilt, so Mack. Die angemahnte Gesetzesgrundlage sei also dringend vonnöten.
Die Landesregierung solle sich beim Bund dafür einsetzen, „den Eckpunktebeschluss der Bundesregierung zur Reform der Sicherungsverwahrung zeitnah in Gesetzesform zu gießen“, heißt es nach Angaben Macks in dem vom Ständigen Ausschuss einstimmig gefassten Beschluss wörtlich. Enthalten sei dieser Beschluss in einem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU und FDP/DVP, der sich wiederum auf einen entsprechenden CDU-Antrag beziehe.