Das Platzverweisverfahren soll noch in diesem Jahr im baden-württembergischen Polizeigesetz verankert werden

Stuttgart. Auf Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und der GRÜNEN hat der Sozialausschuss in seiner heutigen Sitzung über den Schutz der Frauen vor häuslicher Gewalt und Maßnahmen wie den Platzverweis beraten. Die Landesregierung hat zugesagt, das Platzverweisverfahren im Polizeigesetz zu verankern. Die Novellierung des Polizeigesetzes ist bereits in Vorbereitung, so kann das Gesetz voraussichtlich noch vor der Sommerpause zur Abstimmung gebracht werden. Fraktionsübergreifend war sich der Sozialausschuss darüber einig, Gewalt gegenüber Frauen verstärkt zu bekämpfen. Nur ein aufeinander abgestimmtes Maßnahmenbündel könne die Situation der Betroffenen verbessern. Die bisher vorhandenen Angebote und Maßnahmen seien notwendig und müssten zum Teil noch ausgebaut werden, vor allem aber müsse ihre Finanzierung auch in Zukunft gewährleistet sein. Im Bereich der Bekämpfung der Zwangsheirat hat das Justizministerium zugesagt, noch im 1. Halbjahr ein Maßnahmenkonzept zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Fachkommission Zwangsheirat vorzulegen. Was den Schutz der Frauen vor häuslicher Gewalt angeht, seien die Frauen- und Kinderschutzhäuser nach wie vor das wichtigste Angebot. Mit dem Platzverweisverfahren habe Baden-Württemberg im Jahr 2000 eine Maßnahme zur Bekämpfung häuslicher Gewalt eingeführt, die als erfolgreich angesehen werden könne. Wünschenswert sei, dass dieses Verfahren fortgeführt werde, sagte Brigitte Lösch. Deshalb sollte dieses Verfahren nun dauerhaft und flächendeckend eingerichtet werden. Eine Umfrage des Ministeriums für Arbeit und Soziales im letzten Jahr habe ergeben, dass in 7 Stadt- und 20 Landkreisen ein standardisiertes Ablaufschema zwischen den am Platzverweisverfahren beteiligten Einrichtungen existiere. Neben den Angeboten zum Schutz der Opfer dürfe allerdings die sogenannte Täterarbeit nicht vernachlässigt werden. Die Ausschussvorsitzende Brigitte Lösch stellte fest, dass Täterarbeit auch Opferschutz sei und von daher die von der Landesstiftung Baden-Württemberg finanzierten Anti-Gewalt-Trainingskurse für gewalttätige Männer fortgeführt werden müssten. Weder eine Eigenbeteiligung der Täter noch die Verhängung von Strafgeldern könne eine kontinuierliche Finanzierung darstellen. Von daher sei noch unklar, an welchen der 19 Standorte das Anti-Gewalt-Training weitergeführt werden könne.