Debatte über Rückzahlung der Coronasoforthilfen und über Nichtraucherschutz
Stuttgart. Über den Stand der Gerichtsurteile, Urteilsbegründungen und Rückforderungen bei den Coronasoforthilfen hat der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in seiner Sitzung am Mittwoch, 12. Februar 2025, beraten. Das berichtete der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP). Zudem sei über die geplante Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes sowie über den Förderaufruf „Praxissprints“ im Rahmen des Förderprogramms Invest BW diskutiert worden.
Das Thema Coronasoforthilfen wurde auf Antrag der FDP/DVP aufgerufen. Die bereits erfolgreichen Klagen gegen Rückzahlungen vor den Verwaltungsgerichten Freiburg, Stuttgart und Karlsruhe seien für die Landesregierung und die ausführende L-Bank empfindliche Niederlagen, so die Liberalen in ihrem Antrag. Vor diesem Hintergrund wollten sie erfahren, welche Konsequenzen die Regierung aus den Urteilen zieht und welche Auswirkungen auf mögliche weitere und bereits von Unternehmen getätigte Soforthilferückzahlungen sie sieht.
Aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums geht hervor, dass bis zum 31. Dezember 2024 vor den Verwaltungsgerichten im Land elf Klagen verhandelt worden seien, die sich gegen Rückforderungsbescheide richteten. Davon hätten sich acht auf Fälle bezogen, die auf Grundlage der „Richtlinie Soforthilfe Corona“ des Landes bewilligt wurden. Diesen Klagen sei stattgegeben worden. Von den drei Klagen, die sich auf gemeinsame Hilfen des Bundes und des Landes auf Grundlage der „Verwaltungsvorschrift Soforthilfe Corona“ bezogen hätten, seien zwei abgewiesen worden. Ein Verfahren sei bislang noch nicht entschieden, so das Ministerium.
Außerhalb dieser Verfahren habe es im Zusammenhang mit den genannten Klagen 91 Klagerücknahmen, 17 vollständige Klageabweisungen wegen unzulässiger Klage, zehn übereinstimmende Erledigungserklärungen und sechs Erledigungen auf sonstige Weise (Löschung wegen Dopplung) gegeben. Bis zum Stichtag hätten zu 1.444 Klagen noch keine rechtskräftigen Entscheidungen vorgelegen. Insgesamt seien 2020 in der Frühphase der Pandemie 245.700 Anträge auf Soforthilfen bewilligt worden.
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) erklärte nach Angaben des Ausschussvorsitzenden in der Sitzung, man müsse nun zunächst den weiteren Fortgang der Verfahren abwarten. Rechtssicherheit werde es erst geben, wenn der Verwaltungsgerichtshof des Landes entschieden habe. Erst dann könne das Ministerium eine abschließende Bewertung vornehmen. Sie führte ebenso aus, dass alle bereits erfolgte Rückzahlungen, gegen die nicht geklagt wurde, als abgeschlossen gelten, selbst wenn sie eine gleiche Fallkonstellation aufweisen wie erfolgreiche Klagen. Diese Fälle würden nicht wieder angefasst werden. Dies stieß auf Kritik bei Vertretern der FDP/DVP-Fraktion.
Ebenfalls auf Antrag der FDP/DVP befasste sich der Ausschuss mit möglichen Konsequenzen der geplanten Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG). Die Liberalen wollten wissen, ob Gastronomie und Veranstaltungsbranche mit nochmals schärferen Auflagen etwa für Außenbereiche rechnen müssen, wenn künftig auch Vapes, E-Zigaretten und Tabakerhitzer unter das Gesetz fallen. Wie der Ausschussvorsitzende berichtete, verliehen die Liberalen in der Sitzung ihrer Erwartung Ausdruck, dass sich das Wirtschaftsministerium beim federführenden Sozialministerium im Sinne der Unternehmen einsetzen werde.
Die Wirtschaftsministerin habe daraufhin erklärt, es solle nicht zu Verschärfungen kommen. Dies habe die CDU bekräftigt, ebenso eine Vertreterin des Sozialministeriums. FDP/DVP und SPD hätten dies als wenig überzeugend bezeichnet. Wenn es angeblich keine Verschärfungen geben solle, könne man sich die Novellierung ja schenken.
Wiederum auf Antrag der FDP/DVP diskutierte der Ausschuss den aktuellen Stand des Förderaufrufs „Praxissprints“ im Rahmen des Förderprogramms Invest BW. Gefördert werden Machbarkeitsstudien zu Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben. Die Liberalen bekräftigten nach Angaben Dr. Schweickerts in der Sitzung ihre bereits im Antrag geäußerte Kritik am engen Zeitplan von der Ausschreibung am 6. Dezember 2024 über die Einreichungsfrist 20. Dezember 2024 bis zum Vorhabenbeginn spätestens am 20. März 2025. Der Zeitplan sei nicht sachgerecht, um qualitativ hochwertige Vorhaben zu fördern und die Forschungseinrichtungen angemessen zu unterstützen.
Die Wirtschaftsministerin habe in der Sitzung die enge Taktung eingeräumt, so der Ausschussvorsitzende. Ihr Haus habe aber Forschungseinrichtungen frühzeitig über den Förderaufruf auf der Basis von im Jahr 2024 nicht verbrauchten Mitteln in Höhe von 19 Millionen Euro informiert. Daraufhin seien binnen zwei Wochen 569 Förderanträge eingegangen. Es seien bereits 26 Projekte mit einem Fördervolumen von 6,5 Mio. Euro bewilligt worden. Weitere Bewilligungen seien zeitnah vorgesehen.
Ebenfalls auf Antrag der FDP/DVP befasste sich der Ausschuss mit einer möglichen Austragung der nächsten ESA-Ministerratskonferenz unter deutschem Vorsitz in Stuttgart. Die Liberalen äußerten ihr Bedauern, dass nicht Stuttgart als Austragungsort gewählt wurde. Auf Nachfrage lieferte das Bundeswirtschaftsministerium dazu einen umfangreichen Kriterienkatalog, der die Grundlage für diese Entscheidung bilde.
Weitere Themen der Sitzung: Die Geschäftsführung von Baden-Württemberg international (BW_i); die wirtschaftliche und touristische Bedeutung der landeseigenen Casinos sowie der Masterplan Mittelstand Baden-Württemberg.
Zu Gast waren in der Sitzung außerdem Mitglieder der Wirtschaftsjunioren Baden-Württemberg.