Debatte über Tätigkeitsbericht 2023 der Bürgerbeauftragten
Stuttgart. Der Ständige Ausschuss hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 2. Mai 2024, über den Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten des Landes für das Jahr 2023 beraten. Das berichtete der Ausschussvorsitzende Guido Wolf (CDU).
Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden führte die Bürgerbeauftragte Beate Böhlen in der Sitzung aus, Bürgerinnen und Bürger hätten sich im Berichtsjahr in 837 Fällen an sie und ihr Team gewandt. Dieser Wert entspreche der Anzahl der angelegten Akten und stehe für Fälle, in denen umfangreichere Bearbeitungen notwendig waren und beispielsweise zuständige Behörden angeschrieben wurden, Prüfungen der Sach- und Rechtslage oder ausführlichere Auskünfte und Beratungen erfolgten. Nicht mitgezählt worden seien einfachere, oft telefonische Anfragen, die man unmittelbar habe beantworten können.
Schwerpunktmäßig greife der Tätigkeitsbericht Beschwerden von Eltern und Elternteilen über die Arbeit von Jugendämtern, über die stockende Digitalisierung und über die Arbeit von Ausländerbehörden auf, habe Böhlen erklärt, so Wolf. Die Bürgerbeauftragte habe beispielhaft den Fall eines Beschwerdeführers vorgetragen, dessen bestehendes Arbeitsverhältnis gekündigt worden sei, weil die zuständige Ausländerbehörde ihm auch nach vier Monaten die erforderlichen Papiere nicht habe aushändigen können.
773 der 837 Fälle seien inzwischen abgeschlossen, habe die Beauftragte weiter berichtet. Von den abgeschlossenen Eingaben seien rund 76 Prozent mit positivem Ergebnis bearbeitet worden. Davon seien in 13 Prozent der Fälle eine vollumfängliche und in drei Prozent der Fälle eine teilweise Abhilfe möglich gewesen. Durch Information und Beratung sei es in 45 Prozent der Fälle möglich gewesen, den Menschen eine Hilfestellung zur Überwindung ihrer Problematik zu geben. Durch Weiterleitung und Vermittlung haben man in 14 Prozent der Fälle eine Weichenstellung zur Abhilfe schaffen können. In zwölf Prozent der Fälle habe man dem Anliegen nicht abhelfen können. Ebenfalls in zwölf Prozent der Fälle seien Anliegen zurückgezogen worden oder es seien keine Unterlagen nach dem Erstkontakt nachgereicht worden.
In ihrer besonderen Zuständigkeit für die Polizei Baden-Württemberg habe sie insgesamt 194 Eingaben erhalten, davon 177 von Bürgerinnen und Bürgern und 17 von Polizeiangehörigen, habe Böhlen erklärt, so der Ausschussvorsitzende. Bei den Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern gegen die Polizei sei es etwa um die unrechtmäßige Ausübung von Gewalt oder Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft gegangen. Böhlen habe darüber informiert, dass sie dazu bereits dem Innenausschuss berichtet habe, so der Ausschussvorsitzende.
Nach Angaben von Wolf dankten alle Fraktionen mit Ausnahme der AfD der Bürgerbeauftragten und ihrem Team für ihre Arbeit, da diese wichtig sei. Die AfD habe erklärt, die Bürgerbeauftragte sei zu teuer und daher abzulehnen. Die Grünen hätten geäußert, die Empfehlungen der Bürgerbeauftragten etwa zur Prozessbeschleunigung in Behörden seien nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern müssten auch umgesetzt werden. Dafür sei es auch erforderlich, dass Behörden sich untereinander besser vernetzen.