Debatte über Zuständigkeiten für Tourismus und das geplante neue Gaststättenrecht

Stuttgart. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat sich in der Sitzung am Mittwoch, 19. März 2025, mit der Geschäftsführung der Landesagentur Baden-Württemberg International (BW_i) sowie mit regierungsinternen Abstimmungsprozessen bei Querschnittsthemen wie dem Tourismus beschäftigt. Das berichtete der Ausschussvorsitzende Dr. Erik Schweickert (FDP/DVP). Weiteres Thema sei die angekündigte Novelle des Gaststättenrechts gewesen.

Mit der Geschäftsführung von Baden-Württemberg international befasste sich der Ausschuss auf Antrag der SPD bereits zum dritten Mal. Geschäftsführer Dr. Christian Herzog hatte die Landesagentur zum 30. September 2024 auf eigenen Wunsch verlassen. Für die Interimszeit, bis zur Bestellung einer neuen Geschäftsführung, hatte Ulrich Kromer die Geschäftsführung von BW_i zum 1. Oktober 2024 übernommen. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden fragte die SPD in der Sitzung nach dem Stand der angestrebten Neubesetzung. Die Agentur sei für den Standort Baden-Württemberg von strategischer Wichtigkeit. Aktuell habe man den Eindruck, dass der Wirtschaftsausschuss vom Informationsfluss mit Blick auf die Neubesetzung abgeschnitten sei, habe die SPD geäußert, so Dr. Schweickert. 

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) habe dazu erklärt, die operative Handlungsfähigkeit von BW_i sei durch die interimistische Geschäftsführung gewährleistet. Die Stelle sei inzwischen ausgeschrieben und eine Personalfindungsagentur mit der Durchführung des Besetzungsverfahrens beauftragt worden. Das Verfahren sei auf der Zielgeraden. Es gebe gute Chancen für eine zeitnahe Entscheidung. Diese obliege aber dem Aufsichtsrat der Landesagentur. Sie könne dem nicht vorgreifen. Der Ausschussvorsitzende erklärte den Antrag auf Wunsch der SPD, die nach einem konkreten Zeithorizont für den Abschluss des Verfahrens gefragt hatte, für nicht erledigt. 

Auf Antrag der FDP/DVP thematisierte der Ausschuss regierungsinterne Kompetenzen, Zuständigkeiten und Abstimmungsprozesse bei Querschnittsthemen im Allgemeinen und beim Thema Tourismus im Besonderen. Die Antragssteller interessierten sich dafür, wie die Koordination konkret ausgestaltet ist, beispielsweise angesichts der Tatsache, dass das Verkehrsministerium Wanderwege ausweise. Nach Angaben Dr. Schweickerts bekräftigten die Liberalen in der Sitzung, es spreche viel dafür, dass das zuständige Wirtschaftsministerium in Tourismusmusfragen in Einzelfällen nicht den Hut aufhabe. AfD und SPD hätten sich dem angeschlossen. Die SPD habe erklärt, es rieche förmlich nach Reibungsverlusten beim Thema Tourismus.

Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut bekräftigte nach Angaben des Ausschussvorsitzenden, nach der Geschäftsordnung der Landesregierung seien Angelegenheiten, die den Geschäftsbereich mehrerer Ministerien berühren, vor ihrer Beratung durch die Landesregierung zwischen den zuständigen Ministerien abzustimmen.  Das funktioniere gut und habe sich beispielsweise bei der gemeinsamen Erstellung der Tourismuskonzeption des Landes bewährt. Es gebe aber keinen Zweifel daran, dass das Wirtschaftsministerium federführend sei. 

Ebenfalls auf Antrag der FDP/DVP befasste sich der Ausschuss mit der im Rahmen der Entlastungsallianz angekündigten Modernisierung des Gaststättenrechts. Die Liberalen berichteten nach Angaben des Ausschussvorsitzenden von zahlreichen Anfragen dazu, so etwa zu den Auswirkungen für Vereine, die in ihren Einrichtungen keinen Alkohol ausschenken. Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut habe dazu erklärt, für diese Vereine ändere sich nichts. Es bleibe beim bisherigen Anzeigeverfahren. Für Einrichtungen, die Alkohol ausschenken, solle dieses einfache Verfahren künftig auch offenstehen. Das bisherige Erlaubnisverfahren falle weg. Das sei eine klare Erleichterung. Ferner erklärte die Landesregierung auf Nachfrage, dass es durch den Wegfall des Unterscheidungskriteriums Alkoholausschank zu einer Belastung für Betriebe, die keinen Alkohol ausschenken, kommen könne. Diese werden zukünftig verpflichtet, Unterrichtungen durchzuführen, wie andere Betriebe auch. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Dr. Schweickert habe im Ausschuss jedoch Einigkeit geherrscht, dass es insbesondere für Betriebe und Vereine (bspw. bei Straßen- und Vereinsfesten oder Weihnachtsmärkten) ohne regelmäßigen Ausschank nicht zu Mehrbelastungen kommen dürfe. 

Die Ministerin habe weiter erklärt, sie gehe davon aus, dass das modernisierte Gaststättenrecht nach der Sommerpause in den Landtag eingebracht und noch im Herbst beschlossen werden könne. Derzeit sei der zweite Referentenentwurf in der Ressortabstimmung innerhalb der Landesregierung. Wesentliche Neuerungen basierten auf Vorschlägen des Gastgewerbes. 

Ferner wurden folgende Themen behandelt: Auswirkungen der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) auf die Wirtschaft von Baden-Württemberg; EFRE-Förderungen für Baden-Württemberg; Herkunftsländer ausländischer Auszubildender in Baden-Württemberg; Zukunft der Beruflichen Ausbildung: Ausbildungserfolg, Ausbildungsqualität, Ausbildungsabbruch; Bildungszeitanspruch für Auszubildende und für Studierende an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW); Vermögensprüfung bei ukrainischen Bürgergeldempfängern.