Deckelung der Verwaltungskosten der Anlauf- und Beratungsstelle für Heimkinder soll aufgehoben werden
Stuttgart. Aus einschlägigen Mitteilungen der Landesregierung geht hervor, dass die Anzahl der ehemaligen Heimkinder in Baden-Württemberg, die Beratungsgespräche bei der vom Land eingerichteten Anlauf- und Beratungsstelle in Anspruch nehmen, viel größer ist als erwartet. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren hat deshalb in seiner Sitzung am Donnerstag, 13. März 2014, einstimmig die Beschlussempfehlung gefasst, einen Landtagsbeschluss vom 7. Dezember 2011 aufzuheben, der darauf abzielte, die Beratungskosten deutlich unter fünf Prozent der Mittel zu halten, die Baden-Württemberg anteilig aus dem Fonds für die Arbeit dieser Stelle erstattet bekommt. Dies hat die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Bärbl Mielich, mitgeteilt. „Die Realität hat uns hier überrollt. Es hat sich gezeigt, wie wichtig die therapeutische Beratung der Betroffenen ist“, so Mielich.
Der bereits im Frühjahr 2013 erkennbare Trend einer zunehmenden Inanspruchnahme und Überlastung der Anlauf- und Beratungsstelle habe sich deutlich fortgesetzt, wie Mielich erläuterte. Bis 1. Dezember 2013 hätten sich 910 Betroffene bei der Anlauf- und Beratungsstelle gemeldet; seit Februar 2013 habe sich die Zahl der Meldungen nahezu verdoppelt. „Die Wartezeiten für ehemalige Heimkinder auf ein persönliches Beratungsgespräch haben sich derzeit auf bis zu neun Monate verlängert. Pro Betroffenem sind oft mehrere Vereinbarungen erforderlich, wenn infolge der schweren Beeinträchtigungen der ehemaligen Heimkinder die Fondsleistungen zum materiellen Bedarf nur in kleinen Schritten nacheinander abgewickelt werden können“, erläuterte Mielich.
Es sei deutlich geworden, dass die zum Zeitpunkt der Errichtung des Fonds für Baden-Württemberg erwartete Zahl betroffener ehemaliger Heimkinder zu niedrig eingeschätzt wurde. Damit sei auch der personelle und finanzielle Aufwand für die Verwaltung des Fonds unterschätzt worden. „Es ist wichtig, dass wir die hohe Qualität der Beratung sichern und so mithelfen, biografische Bewältigungsarbeit bei den Betroffenen zu leisten.“ Da die Beratungsgespräche sowohl von der Zahl als auch von der Intensität her mehr Personalkapazität als ursprünglich absehbar in Anspruch nähmen, werde eine erhöhte Inanspruchnahme der Mittel aus dem Fonds für diesen Zweck befürwortet.
Eine nicht verschiebbare Obergrenze für die Geltendmachung von Kosten für die Beratung der Betroffenen in den regionalen Anlauf- und Beratungsstellen in Höhe von bis zu 10 Prozent der Gesamtsumme der Fondsmittel würden sich aus Artikel 4 der Vereinbarungen über die Errichtung, Finanzierung und Verwaltung des Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ ergeben.