Der Landtag als Planer beim Windkraftausbau
Stuttgart. Der Ausbau der Windkraft im Land geschieht nicht nur durch eine Änderung des Landesplanungsgesetzes, sondern auch durch die Aufhebung der entsprechenden Regionalpläne. Wie der Vorsitzende des Umweltausschusses, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, mitteilte, trifft damit der Landtag erstmals selbst eine landesplanerische Entscheidung nach neuem Umweltrecht. Diese müsse das Parlament mit der nötigen Sorgfalt und ohne Abwägungsfehler treffen. Ob das beim vorliegenden parlamentarischen Gesetzgebungs- und Planungsverfahren ausreichend und belegbar erfolgt sei, war in der Sitzung des Umweltausschusses am Donnerstag, 29. März 2012, strittig. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von Grünen und SPD wurde aber sowohl dem Gesetzentwurf der Regierung als auch der Planentscheidung, die in der Aufhebung der bisherigen Teil-Regionalpläne besteht, mehrheitlich zugestimmt. In der Diskussion des Umweltausschusses betonten die Vertreter der Regierungsfraktionen die Notwendigkeit und Eilbedürftigkeit eines massiven Ausbaus der Windkraft, der gegenüber andere Gesichtspunkte in Zukunft stärker zurücktreten müssten. Die Vertreter der Opposition von CDU und FDP/DVP hoben hingegen einige Aspekte aus der Parlamentsanhörung hervor, so zum Beispiel die Notwendigkeit längerer Fristen für eine kommunale Windkraftplanung. Auch die Möglichkeit von Ausschlussflächen und die überkommunale Abstimmung durch die Regionalverbände wurden dem Regierungsentwurf entgegengehalten.
„Unabhängig von den Fragen, wie und wie viel Windkraftanlagen in Baden-Württemberg hinzugebaut werden sollen, besteht im Ausschuss aber Einigkeit darüber, dass nach der Energiewende und im Vergleich der Bundesländer Baden-Württemberg einen Nachholbedarf an Windkraftanlagen hat“, stellte der Ausschussvorsitzende fest.