Diätenanpassung 2020 wird ausgesetzt – Präsidentin Aras: „Wir setzen ein positives Zeichen“

Stuttgart. Die jährliche Anpassung der Entschädigung der Abgeordneten auf der Grundlage des Nominallohnindex für Baden-Württemberg wird für 2020 ausgesetzt. Der Landtag von Baden-Württemberg hat heute einem interfraktionellen Gesetzentwurf von Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP zur entsprechenden Änderung des Abgeordnetengesetzes einstimmig zugestimmt. „Viele Bürgerinnen und Bürger müssen erhebliche finanzielle Einschränkungen in der Corona-Krise hinnehmen. Wir Abgeordnete setzen mit unserem Verzicht ein positives Zeichen“, so Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne).

Zumal davon auszugehen sei, dass auch im Jahr 2021 keine Erhöhung zu erwarten sei. Denn das Indexierungsverfahren, nach dem die Entwicklung der Diäten bestimmt werde, basiere auf der Grundlage statistischer Maßzahlen des Vorjahres. Durch die Gesetzesänderung können im Haushalt 365.508 Euro eingespart werden. Die steuerpflichtige Grundentschädigung für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier beläuft sich auch nach dem 1. Juli 2020 weiterhin auf 8.210 Euro. Erhöht werden indes die Kostenpauschale um 1,5 Prozent auf 2.286 Euro (bislang 2.252 Euro) und der Vorsorgebeitrag für die eigenständige Altersvorsorge um 2,99 Prozent auf 1.859 Euro (bislang 1.805 Euro). 

Für die Grundentschädigung teilt das Statistische Landesamt jedes Jahr im Mai der Präsidentin die Veränderung des Nominallohnindex für Baden-Württemberg mit, der die allgemeine Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres in Baden-Württemberg abbildet. Für die Kostenpauschale ermittelt das Statistische Landesamt den Wert anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg, während sich der Vorsorgebeitrag an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung ausrichtet. Auf der Grundlage dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet und von der Landtagspräsidentin im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht.