Diätenanpassung zum 1. Juli 2011
Stuttgart. Das 2005 eingeführte Indexierungsverfahren zur Anpassung der Abgeordnetenbezüge hat der Landtag von Baden-Württemberg in seiner heutigen Plenarsitzung (30. Juni 2011) für die 15. Wahlperiode bestätigt. Nach Angaben der Landtagspressestelle wird entsprechend dieser Bemessungsmethode die steuerpflichtige Grundentschädigung zum 1. Juli 2011 um 4,55 Prozent auf 6.756 Euro angehoben. Im vergangenen Jahr hatte dieses Verfahren zu einer Senkung der Diäten um 1,53 Prozent geführt. Wie die Landtagspressestelle weiter bekannt gibt, wird zudem die Kostenpauschale um 1,3 Prozent auf 1.444 Euro erhöht. Der Vorsorgebeitrag in Höhe von 1.585 Euro bleibt unverändert. Bemessungszeitraum für die aktuelle Anpassung sind die Monate Juli 2009 bis Juli 2010. Das Indexierungsverfahren ist so geregelt, dass das Statistische Landesamt dem Landtag eine Maßzahl mitteilt, die sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst orientiert. Ursache für die diesjährige Erhöhung ist vor allem die konjunkturelle Entwicklung im Bemessungszeitraum. Die Rückführung der Kurzarbeit und das kräftige Wachstum, von dem vor allem die exportorientierte baden-württembergische Wirtschaft profitierte, haben sich entsprechend positiv auf die Verdienstentwicklung ausgewirkt. Für die Kostenpauschale ermittelt das Statistische Landesamt den Wert anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Baden-Württemberg, während sich der Vorsorgebeitrag an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung orientiert.
Auf der Grundlage dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet und vom Landtagspräsidenten im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht.