Diätenanpassung zum 1. Juli 2016
Stuttgart. Das 2005 eingeführte Indexierungsverfahren zur Anpassung der Abgeordnetenbezüge hat der Landtag von Baden-Württemberg in seiner gestrigen Plenarsitzung (29. Juni 2016) für die 16. Wahlperiode bestätigt. Nach Angaben der Landtagspressestelle wird entsprechend dieser Bemessungsmethode die steuerpflichtige Grundentschädigung zum 1. Juli 2016 um 2,25 Prozent auf 7.616 Euro angehoben.
Wie die Landtagspressestelle weiter bekannt gibt, werden zudem die Kostenpauschale um 0,2 Prozent auf 1.548 Euro und der Vorsorgebeitrag für die eigenständige Altersvorsorge um 2,48 Prozent auf 1.679 Euro erhöht. Bemessungszeitraum für die aktuelle Anpassung sind die Monate Juli 2014 bis Juli 2015.
Das Indexierungsverfahren ist so geregelt, dass das Statistische Landesamt dem Landtag eine Maßzahl mitteilt, die sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst orientiert. Für die Kostenpauschale ermittelt das Statistische Landesamt den Wert anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für Baden-Württemberg, während sich der Vorsorgebeitrag an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung ausrichtet.
Auf der Grundlage dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet und von der Landtagspräsidentin im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht.
In der gestrigen Plenarsitzung hatte der Landtag mehrheitlich einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP/DVP zugestimmt, wonach bis spätestens Juni 2017 das System der Diätenanpassung evaluiert werden soll.
Anlage
Bekanntmachung der Landtagspräsidentin vom 30. Juni 2016(externer Link)