Diätenanpassung zum 1. Juli 2021

Stuttgart. Orientiert an den vom Statistischen Landesamt festgestellten Daten zur allgemeinen Einkommens- und Kostenentwicklung werden die Diäten der Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg zum 1. Juli 2021 angepasst und sinken erstmals wieder seit elf Jahren. Grundlage hierfür ist das sogenannte Indexierungsverfahren, das vom Landtag im Jahr 2005 eingeführt und am 9. Juni 2021 für die 17. Wahlperiode bestätigt wurde. Nach Angaben der Landtagsverwaltung reduziert sich entsprechend dieser Bemessungsmethode die steuerpflichtige Grundentschädigung für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier um 2,9 Prozent auf 7.972 Euro. 

Wie die Landtagsverwaltung weiter bekannt gibt, werden die Kostenpauschale um 0,7 Prozent auf 2.302 Euro und der Vorsorgebeitrag für die eigenständige Altersvorsorge um 2,9 Prozent auf 1.913 Euro erhöht. Bemessungszeitraum für die aktuelle Anpassung ist das Jahr 2020. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte der Landtag die Anpassung der Diät 2020 ausgesetzt – es gab eine Nullrunde.

Indexierungsverfahren bedeutet, dass die Entschädigung auf der Grundlage statistischer Maßzahlen angepasst wird. Für die Grundentschädigung teilt das Statistische Landesamt die Veränderung des Nominallohnindex für Baden-Württemberg mit, der die allgemeine Einkommensentwicklung in Baden-Württemberg abbildet. Für die Kostenpauschale ermittelt das Statistische Landesamt den Wert anhand der Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Baden-Württemberg, während sich der Vorsorgebeitrag an der Entwicklung des Höchstbeitrags zur allgemeinen Rentenversicherung ausrichtet. Auf der Grundlage dieser Werte werden die neuen Entschädigungsleistungen errechnet und von der Landtagspräsidentin im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht. 

Anlage: Bekanntmachung der Landtagspräsidentin vom 22. Juni 2021(externer Link)