Drogenersatztherapie mit Diamorphin im Land
Stuttgart. Die Therapie schwerstabhängiger Drogensüchtiger mit künstlich hergestelltem Heroin, dem sogenannten Diamorphin, wird im Land bislang nur von einer Substitutionsambulanz in Karlsruhe angeboten. Das Bundesgesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung ist am 21. Juli 2009 in Kraft getreten. Die landesrechtlichen Voraussetzungen sind durch eine Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums vom 29. Juli 2010 geschaffen worden. Diese setzt voraus, dass die Diamorphinabgabe durch das zuständige Regierungspräsidium genehmigt werden muss. Schließlich haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und die Kostenträger, also die Krankenkassen, im Dezember 2010 endgültig darauf geeinigt, wie die diamorphingestützte Substitution vergütet werden soll. Bis Mitte 2012 sollen Angebote in Stuttgart und Mannheim folgen. Dies wurde bei der Beratung eines entsprechenden Grünen-Antrags in der Sitzung des Sozialausschusses am Donnerstag, 17. Februar 2011, bekannt. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch, mitteilte, sind laut Sozialministerium an den anderen von der ministeriellen Arbeitsgruppe Substitution vorgeschlagenen Standorten die Fallzahlen für einen wirtschaftlichen Betrieb einer Ambulanz zu gering. Die Ausschussvorsitzende kritisierte die Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung, erst in Stuttgart eine Praxis zu eröffnen, um erst einmal Erfahrungen zu sammeln, und danach sukzessive die anderen Standorte im Land anzugehen. „Diese Verzögerungsstrategie akzeptieren wir nicht,“ so Lösch, „Erfahrungen wurden beim bundesweiten Modellversuch zur Diamorphinvergabe in Karlsruhe gesammelt! Es kann nicht sein, dass wirtschaftliche Interessen im Mittelpunkt stehen. Mit einem Vergütungspunktwert von 4,11 Cent liegt die Bewertung in Baden-Württemberg sogar um 17 Prozent über den Vorgaben des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes“, so die Vorsitzende. „Die Anzahl der Drogentoten hat im letzten Jahr um 27 Prozent zugenommen“. Die steigende Zahl der Drogentoten mache deutlich, wie wichtig es sei, die diamorphingestütze Substitution in Baden-Württemberg endlich so schnell wie möglich umzusetzen.
Für die Einrichtung einer neuen Substitutionsambulanz könne ein Investitionszuschuss des Landes in Höhe von höchstens 100.000 Euro gewährt werden, um ein hochwertiges Sicherheitskonzept zu verwirklichen. Der bisherige Modellstandort Karlsruhe habe für die Modernisierung des Sicherheitssystems 50.000 Euro erhalten. „Vor dem Hintergrund der gestiegenen Zahl von Drogentoten muss die Landesregierung noch mehr tun, um die Umsetzung der diamorphingestützten Substitution zu beschleunigen“, erklärte Lösch, „eine rein moderierende Rolle in der Arbeitsgruppe Substitution ist definitiv zu wenig!“