Einhellige Meinung im Wirtschaftsausschuss des Landtags: Wildwuchs von Factory-Outlet-Centern soll vermieden werden

Stuttgart. Ansammlungen von Fabrikverkaufsstellen, sogenannte Factory-Outlet-Centers (FOCs), sollen in Baden-Württemberg eine Ausnahme darstellen. Dafür hat sich der Wirtschaftsausschuss des Landtags auf seiner Sitzung am Mittwoch, 08.11 2000, ausgesprochen. Wie Ausschussvorsitzender Gundolf Fleischer (CDU) nach Angaben der Landtagspressestelle mitteilte, soll die Ansiedlung solcher Zentren au-ßerhalb von Oberzentren grundsätzlich unzulässig bleiben. Ausnahmefälle bedürften einer strengen raumordnungs- und baurechtlichen Prüfung. Bei der Beratung eines entsprechenden Antrags der SPD-Fraktion wies die Landesregie-rung darauf hin, dass in Baden-Württemberg derzeit vier FOCs in Vorbereitung bzw. in Überprüfung seien, nämlich in Villingen Schwenningen, in Wertheim, in Söllingen sowie in Baden-Baden. Einer Resolution zur Handhabung von FOC-Gründungen am Oberrhein, die der Oberrhein-rat auf seiner nächsten Sitzung am 17. November 2000 verabschieden will, stimmte der Wirtschaftsausschuss auf Antrag der CDU mehrheitlich zu. Der Oberrheinrat, dem insge-samt 71 Politiker aus dem Elsass, Baden-Württemberg, der Nordwestschweiz und Rhein-land-Pfalz angehören, empfiehlt in dieser Resolution eine internationale Zusammenarbeit bei der Abschätzung voraussichtlicher Auswirkungen von FOC-Projekten in Grenznähe. Die gesetzlichen Spielräume, so das Gremium, sollten genutzt werden, um eine frühe Be-teiligung der Grenznachbarn bei den gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren zu ermöglichen. Zudem sollten sich die Betroffenen für die Beurteilung von FOC-Projekten über einheitliche Kriterien und auf eine Definition des Produktsortimentes von FOCs ver-ständigen. Raumordnerisch als relativ unproblematisch anzusehen seien innerstädtische, zentral gelegene FOC-Standorte in größeren Städten, deren Erreichbarkeit mit verschiede-nen Verkehrsmitteln gewährleistet sei. Standorte, die mehr am Stadtrand gelegen sind, sollen laut Oberrheinrat nur dann in Betracht kommen, "wenn ihre Verkaufsfläche ver-gleichsweise gering ist (bis zu 5.000 qm), sie über einen guten ÖPNV-Anschluss verfügen, keine Wohngebiete mit zusätzlichem Individualverkehr belasten und es gelingt, die Ange-bote weitgehend auf den Kernbereich des FOC-Geschäftes zu beschränken, also Gastro-nomie und sonstige Nebenangebote weitgehend ausbleiben, um zu verhindern, dass ein weiterer Pol entsteht, der den innerstädtischen Einzelhandel und damit die innerstädtische Versorgungssituation der Bewohner schwächt". Die Empfehlungen des Oberreinrats sollen nach Aussagen Fleischers bei künftigen Entscheidungen über die Ansiedlung von Factory-Outlet-Centren sinngemäß berücksichtigt werden.