Einsparpotenziale sollen genutzt und Einnahmen verbessert werden

Finanzausschuss für 30-prozentigen Anteil der Kommunen an Finanzierung der Landesbühnen Stuttgart. Mit den drei Landesbühnen soll das Land quantitative Mindestanforderungen für die Aufrechterhaltung der Gastspieltätigkeit verabreden und den Anteil der Kommunen an der Finanzierung dieser Theater auf 30 Prozent festschreiben. Außerdem sollen die Verwaltungsräte der Landesbühnen veranlasst werden, die entsprechenden Vorschläge des Rechnungshofs für Einsparungen sowie für Verbesserungen der Einnahmen zu prüfen. Diese Forderungen enthält eine Beschlussempfehlung, die der Finanzausschuss des Landtags nach Angaben seines Vorsitzenden Ingo Rust (SPD) am Donnerstag, 12. November 2009, einmütig beschlossen hat. Wie Rust ausführte, zählt es zur Aufgabe der vom Land seit vielen Jahren geförderten drei Landesbühnen, auch im ländlichen Raum ein attraktives Theaterangebot zu gewährleisten. Es handle sich um die Badische Landesbühne Bruchsal, um die Württembergische Landesbühne Esslingen und um das Landestheater Württemberg-Hohenzollern Tübingen Reutlingen. Der Rechnungshof habe die Haushalts- und Wirtschaftsführung dieser drei Landesbühnen geprüft und dabei festgestellt, dass das Ausgabenniveau bei der Württembergischen Landesbühne Esslingen deutlich höher liege als bei dem ebenso leistungsfähigen Landestheater Württemberg-Hohenzollern. Bei der Württembergischen Landesbühne sei ein Einsparpotenzial von 23 und beim Landestheater Tübingen von 8 Vollzeitstellen festgestellt worden. Der Rechnungshof fordere die Verwaltungsräte der Theater auf, die Personalausstattung unter diesen Vorzeichen zu überprüfen. Zudem kritisiere er den zu geringen Eigenfinanzierungsanteil der untersuchten Bühnen und rege an, die Eintrittspreise anzupassen und das Einwerben von Sponsoren zu professionalisieren. „Die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zielt unter anderem darauf ab, den Anteil der Kommunen an der Finanzierung der Landesbühnen auf 30 Prozent zu fixieren“, erläuterte Rust. Dies sei für die Württembergische Landesbühne in Esslingen bereits erreicht. Hingegen müssten für das Landestheater Württemberg-Hohenzollern Tübingen Reutlingen (kommunaler Anteil 20 Prozent) und die Badische Landesbühne Bruchsal (kommunaler Anteil 21,5 Prozent) mit den Sitz- bzw. Mitgliedskommunen entsprechende Verhandlungen aufgenommen werden. Bis Ende November 2010 müsse die Landesregierung dem Landtag über die veranlassten Maßnahmen Auskunft geben. Der Vorschlag des Rechnungshofs, die Landeszuschüsse grundsätzlich neu zu bemessen und zunächst auf fünf Jahre festzuschreiben, habe im Finanzausschuss keine Mehrheit gefunden, berichtete Rust. Ein neues Finanzierungsmodell habe man für verfrüht gehalten. „Im Übrigen ist meines Erachtens für die erfolgreiche Arbeit einer Landesbühne nicht nur die Zahl der Gastspiele entscheidend, sondern auch die Zahl der Zuschauer aus der jeweiligen Region, die zu Aufführungen einer Landesbühne an deren Sitzort kommen“, so der Ausschussvorsitzende abschließend.